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Er gehört zu mir wie mein Name an der Tür

Von "Wahrscheinlich Nie Wieder Vielleicht" zu "Nie Oder Jetzt" hätten wir eigentlich einen schönen Albumtitelbogen geschlagen. Ich bin aber noch nicht fertig. Ich hab noch gar nicht die überaus wichtige, bahnbrechende News verkündet, dass [Trommelwirbel] Shindys Instagram-Account wieder online ist.

Weiß zwar nicht, wen das interessiert, zumal es dort keinen einzigen Beitrag zu sehen gibt, aber manch einen verleitet der schlichte Umstand, dass der Kanal wieder existiert, sofort zu Spekulationen, dass das ja wohl nur bedeuten kann, dass ein Album am Horizont heraufdämmert. Und das ... könnte mir egaler kaum sein.

Vielleicht wird es aber doch wenigstens ein bisschen lustig. Kein Mensch scheint nämlich derzeit zu wissen, wem die Marke Shindy überhaupt gehört. Michael Schindler hält die Markenrechte für seinen Künstlernamen selbst - aber nicht in allen Zusammenhängen, wie die Kollegen von hiphop.de herausgefunden haben. Sobald es um "Streaming von Daten; Streaming von Ton- und Bildmaterial im Internet; Streaming von Ton-, Bild- und audiovisuellem Material über ein weltweites Computernetz; Streaming von Tonmaterial im Internet; Streaming von Video, Audio und Fernsehen; Streaming von Videomaterial im Internet" geht, gehört der Name Shindy nämlich [noch'n Trommelwirbel] Arafat Abou Chaker.

Der versucht übrigens zusätzlich gerade, sich Streamingrechte für "Ali Bumaye", "Laas", "Samra" und "Capital Bra" eintragen zu lassen, außerdem für "Bushido" und dessen Bildmarke, das stilisierte "B", das Bushido als Halstattoo spazieren trägt. Gnihihi. Na, das könnte wirklich noch lustig werden. Man sieht sich dann wohl vor Gericht.

[Update, 11.1.: am Donnerstag Abend erschien dann tatsächlich Shindys Comeback-Single "Dodi".]

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