Im zweiten großen Filesharing-Prozess der US-Musikindustrie wurde der Angeklagte mit 40.500 Dollar belangt. Das Urteil selbst ist den Klägern jedoch wichtiger als der Schadensersatz.

Arizona (loc) - In Arizona ist am vergangenen Freitag das zweite Urteil in einem der vielen tausend geführten Verfahren der Plattenindustrie-Vertretung RIAA gegen mutmaßliche Filesharer gesprochen worden. Tauschbörsennutzer Jeffrey Howell muss wegen Verbreitung von zwölf Songs via KaZaA nun 40.500 Dollar (27.900 Euro) Schadensersatz ans Label Atlantic zahlen - und außerdem die Prozesskosten von umgerechnet 240 Euro tragen.

Der Angeklagte, der sich mangels Geld selbst verteidigt hatte, wurde von der Internet-Bürgerrechtsorganisation EEF unterstützt. Die Electronic Frontier Foundation setzt sich unter anderem für die Beibehaltung des Fair Use ein, eine Copyright-Einschränkung, die es den Nutzern erlaubt, Privatkopien anzufertigen und sie auf dem Computer oder auf MP3-Playern abzulegen.

Einen kompetenten Anwalt konnte die NGO aber offensichtlich nicht für Howell auftreiben, so dass auch als unwahrscheinlich gilt, dass Atlantic Records die zugesprochene Summe von Howell jemals erhält.

Die Argumentation der RIAA bröckelt

Dabei schien die Argumentation der RIAA zunächst bröckelig: Experten bezweifeln seit langem, dass alleine das Bereitstellen von Musik im Shared-Ordner bei Programmen wie KaZaA schon eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dazu müsse man auch nachweisen, dass die Kopie weitergegeben wurde.

Als Howell jedoch im laufenden Verfahren seine Festplatte formatierte und das Betriebssystem neu installierte, beschleunigte sich der Prozess plötzlich: Die Vernichtung von Beweisen sei "absichtlich durchgeführt worden und dreist", so der zuständige Richter. Da der Angeklagte dem Verfahren damit jegliche Grundlage entziehen würde, wurde er noch vor der Eröffnung des Hauptverfahrens schuldig gesprochen.

Die Musikindustrie triumphiert derweil: Wichtiger als der Peanuts-Schadensersatz ist der RIAA das Urteil an sich.

222.000 Dollar für zwei Dutzend Songs

Denn das im Oktober letzten Jahres in Minnesota beendete Filesharing-Verfahren gegen eine alleinstehende Mutter könnte wegen Verfahrensfehlern wiederaufgenommen werden.

Die laut Eigeneinschätzung nicht computeraffinen Geschworenen verurteilten die Angeklagte für die Online-Verbreitung von 24 Songs zu einer horrenden Geldstrafe von insgesamt 222.000 Dollar. Die Anwälte der RIAA hatten damals argumentiert, dass das bloße Bereitstellen von Musik im "Shared"-Ordner eines Filesharing-Programms eine Urheberrechtsverletzung darstelle.

Irrationales Urteil

Nicht nur der Copyright-Rechtsanwalt Ray Beckerman zeigte sich im Anschluss ans Urteil fassungslos: "Eine Strafe von 220.000 Dollar für die Urheberrechtsverletzung von 24 Songs, die zusammen 23,76 Dollar kosten? Das ist eines der irrationalsten Dinge, die ich in meinem Leben mit dem Gesetz je gesehen habe".

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Musikpiraterie Hohe Strafe für Filesharing

In den USA wurde eine Kazaa-Nutzerin zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt, weil sie illegale Downloads verbreitet haben soll. Ob sich die Urheberrechtsklagen der Plattenfirmen gegen Filesharing wirklich lohnen, bleibt umstritten.

68 Kommentare

  • Vor 15 Jahren

    @laut.de (« Tauschbörsennutzer Jeffrey Howell muss wegen Verbreitung von zwölf Songs via KaZaA nun 40.500 Dollar (27.900 Euro) Schadensersatz ans Label Atlantic zahlen - und außerdem die Prozesskosten von umgerechnet 240 Euro tragen.

    Der Angeklagte, der sich mangels Geld selbst verteidigt hatte, wurde von der Internet-Bürgerrechtsorganisation EEF unterstützt. »):

    Da trifft es mal wieder die richtigen Leute... -.-
    Sollte ja offensichtlich sein, dass der die Musik nicht geladen hat, weil er der Industrie schaden möchte, sondern, weil das Geld bei ihm nicht so dick vorhanden ist...
    @laut.de (« Experten bezweifeln seit langem, dass alleine das Bereitstellen von Musik im Shared-Ordner bei Programmen wie KaZaA schon eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dazu müsse man auch nachweisen, dass die Kopie weitergegeben wurde.

    Als Howell jedoch im laufenden Verfahren seine Festplatte formatierte und das Betriebssystem neu installierte, beschleunigte sich der Prozess plötzlich: Die Vernichtung von Beweisen sei "absichtlich durchgeführt worden und dreist", so der zuständige Richter. »):

    Ja, das war natürlich auch ein bisschen blöd... :rolleyes:

  • Vor 15 Jahren

    wer weiß denn schon, was er noch so sammelte..

  • Vor 15 Jahren

    @Herbstmoosmutzel (« wer weiß denn schon, was er noch so sammelte.. »):

    Gut, da hast du natürlich Recht, aber so hat er sich ja erst recht verdächtig gemacht.

  • Vor 15 Jahren

    @Texas CrieZ (« @Paranoid_Android («
    ganz ehrlich. wenn cds verkaufen so eine gelddruckmaschine ist, warum machst du dann keinen laden auf? »):

    Nur, wer ist daran Schuld? Die Industrie ist es sicher nicht. »):

    wieso glaubst Du, dass z.B. eine Turbostaat im Mediamarkt 18,99 EUR kostet, die Peter Licht hingegen 12,90 EUR?

  • Vor 15 Jahren

    Da spart man sich den ein und anderen Euro vom Munde ab und trainiert die Stimme, um fleißig mitträllern zu können ... Und dann ne Original CD ohne Booklet. Wenn man Glück hat, dafür ein verschwenderisch künstlerisches Cover. Na Danke!

    Das regt mich riesig auf. Die Taktik dahinter verstehe ich nicht. Deshalb habe ich schon die ein und andere CD ins Regal zurückgestellt. G***len oder Metager Suche nach Texten - nö, keene Lust.

    Und die unterschiedlichen VKPs geben mir auch die oder andere Frage auf. Ich rede da nicht unbedingt von den "Multis".

    Grüße

  • Vor 15 Jahren

    @higrupu (« @Texas CrieZ (« @Paranoid_Android («
    ganz ehrlich. wenn cds verkaufen so eine gelddruckmaschine ist, warum machst du dann keinen laden auf? »):

    Nur, wer ist daran Schuld? Die Industrie ist es sicher nicht. »):

    wieso glaubst Du, dass z.B. eine Turbostaat im Mediamarkt 18,99 EUR kostet, die Peter Licht hingegen 12,90 EUR? »):

    v.a. wo die LP in guten Läden nur 10 Euro kostet :D