Die Erhebung von Rundfunkgebühren für die private Nutzung internetfähiger PCs ist nicht in jedem Fall zulässig. Das Verwaltungsgericht Münster hat mit diesem Urteil einem Studenten Recht gegeben, der gegen den GEZ-Gebührenbescheid geklagt hatte.

Münster (thk) - Einem Gerichtsentscheid zufolge sind Privatpersonen nicht mehr automatisch gebührenpflichtig, weil sie einen internetfähigen Computer besitzen, mit dem potentiell Rundfunkprogramme empfangen werden können. Ein Student hatte geklagt.

Die Richter hoben damit den Gebührenbescheid des WDR auf, der seit Januar 2007 in Kraft ist. Die monatlich erhobene Gebühr in Höhe von 5,52 Euro ist damit hinfällig.

David gegen Goliath

Der Student, der weder ein Radio noch einen TV-Gerät besitzt, gab an, seinen PC mit Internetzugang nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen. Deshalb hatte er sich auch geweigert, dem WDR die geforderten GEZ-Gebühren zu bezahlen.

Nach Meinung des Klägers könne bei fast universell nutzbaren elektronischen Geräten kein Anspruch auf allgemeine Gebührenpflicht bestehen, nur weil mit diesen theoretisch auch Rundfunkprogramme empfangen werden können. Dagegen argumentierte der WDR, dass die GEZ-Pflicht allein vom Bereithalten eines Geräts abhängig sei, mit dem sich Hörfunk- oder Fernsehprogramme empfangen lassen.

Student - GEZ 1 : 0

Auch wenn nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag dafür die technische Voraussetzung eines Geräts zum Empfang grundsätzlich ausreiche und es auf die konkrete Nutzung nicht ankomme, muss der Student nach Auffassung des Gerichts nicht zahlen, befand das Verwaltungsgericht Münster.

Denn während sich bei den traditionellen TV- und Radiogeräten aufgrund ihres Besitzes auf ein regelmäßiges Bereithalten zum Empfang schließen lasse, sehe die Lage bei den modernen multifunktionalen Geräten anders aus. So würden sich mittlerweile neben Online-PCs auch Notebooks, UMTS-Handys oder sogar internetfähige Kühlschränken zum Rundfunkempfang eignen.

Rundfunkstaatsvertrag nicht mehr zeitgemäß?

Da bei solchen Geräten jedoch ein Bereithalten zu vielen anderen Zwecken möglich ist, kann aus dem bloßen Besitz nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden.

Die Richter stellten damit den Rundfunkstaatsvertrag in Frage. Denn solange dieser nicht an die aktuellen technischen Entwicklungen angepasst werde, müsse er im Zweifel für den Verbraucher ausgelegt werden.

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40 Kommentare

  • Vor 15 Jahren

    @Viel_Frass (« @Elmo i.G. (« grundrechtlich absolut unverständlich für mich wie man so eine pflichtgebühr legitimieren kann...
    einziges argument ist ja, dass leute objektiv politisch informiert werden... aber dass würde nur einen ganz kleinen bruchteil der 17 euro kosten.
    wer das befürwortet scheints nicht so mit seinen freiheitsrechten zu haben... »):

    Da würd ich gern mal eine Berechnungsgrundlage sehen. Also: bitte beschreib mir mal, wie du mit - sagen wir mal - 5 Euro pro Rundfunkteilnehmer ("kleiner Bruchteil" wären eigentlich vielleicht 1,70 Euro) den laut Rundfunkgesetz festgelegten Auftrag erfüllen möchtest. Ich bin gespannt. »):

    ja ich hab offensichtlich in meinem post impliziert, dass man die nachrichten-funktion des senders mit einem bruchteil des budgets finanzieren könnte/kann.
    du zweifelst da doch nicht ernsthaft dran?!
    was soll man dir da vorrechnen? soll ich mich durch die jahresbilanz der öffentlichen sender graben damit du siehst dass der großteil des geldes für sport und co draufgeht?! ist doch offensichtlich genug

  • Vor 15 Jahren

    @Elmo i.G. (« @Viel_Frass (« @Elmo i.G. (« grundrechtlich absolut unverständlich für mich wie man so eine pflichtgebühr legitimieren kann...
    einziges argument ist ja, dass leute objektiv politisch informiert werden... aber dass würde nur einen ganz kleinen bruchteil der 17 euro kosten.
    wer das befürwortet scheints nicht so mit seinen freiheitsrechten zu haben... »):

    Da würd ich gern mal eine Berechnungsgrundlage sehen. Also: bitte beschreib mir mal, wie du mit - sagen wir mal - 5 Euro pro Rundfunkteilnehmer ("kleiner Bruchteil" wären eigentlich vielleicht 1,70 Euro) den laut Rundfunkgesetz festgelegten Auftrag erfüllen möchtest. Ich bin gespannt. »):

    ja ich hab offensichtlich in meinem post impliziert, dass man die nachrichten-funktion des senders mit einem bruchteil des budgets finanzieren könnte/kann.
    du zweifelst da doch nicht ernsthaft dran?!
    was soll man dir da vorrechnen? soll ich mich durch die jahresbilanz der öffentlichen sender graben damit du siehst dass der großteil des geldes für sport und co draufgeht?! ist doch offensichtlich genug »):

    nö isses nicht. sonst hätte ich nicht gefragt.

  • Vor 15 Jahren

    Nach einer spannenden Diskussion mit Kumpels voller Halbwissen und erzürnten Gemütern, kamen wir zu dem Schluss, dass da offensichtlich der Großteil wirklich für die "Hardware" drauf geht, als für das Programm an sich. Beispielsweise basiert DVB-T und die ganzen anderen Transponder zum größten Teil auf Technologie, die von den GEZ-Gebühren (wie heißen die eigtl. offiziell?) finanziert wurden. Inwiefern sich das staffelt und ob es nun wirklich so ist, sei dahingestellt, lässt das Ganze aber unter einem ganz anderen Licht erscheinen. Demnach sind GEZ-Gühren also auch fundamental für die Privaten.