Die Bundesregierung will die Einführung von Kopierschutzsystemen unterbinden, die jegliches Vervielfältigen von Musik für den privaten Bereich verhindern.

Berlin (kh) - Bei einer Datenschutztagung im Rahmen der IFA sprach sich am Montag der Abteilungsleiter für Wirtschaftsrecht im Bundesjustizministerium, Elmar Hucko, für die Beibehaltung des im Urheberrechtsgesetz garantierten Rechts des privaten Verbrauchers auf Kopien im angemessenen Umfang aus. Die von der Europäischen Union neu erlassenen Richtlinien zum Urheberrecht unterstützen prinzipiell die Pläne der Musikindustrie, das Kopieren von CDs und Audiofiles zu verhindern. Den einzelnen Ländern bleibt aber überlassen, in wie weit das Recht des Verbrauchers auf Kopien für den privaten Gebrauch weiter Bestand haben soll.

Hucko erklärte, dass die Bundesregierung dieses Verbraucherrecht, das auch die Gerätehersteller befürworten, beibehalten möchte. Voraussetzung ist aber eine finanzielle Entschädigung der Urheber. Verhindert werden soll mit diesen Plänen eine Kriminalisierung der Bevölkerung, da das Kopieren von Musik wahrscheinlich nicht gänzlich unterbunden werden könne. Die Medienfirmen müssten drei bis vier Kopien ermöglichen, bevor der Kopierschutz aktiv wird. Dies soll gesetzlich festgeschrieben werden, machte der Gesandte der Bundesregierung deutlich.

Der Musikindustrie werden diese Pläne überhaupt nicht gefallen. Einige Labels wie zum Beispiel Jive Records liefern schon seit dem Sommer nur noch CDs aus, die auf Computerlaufwerken nicht mehr abspielbar sind. Andere Plattenfirmen wollten demnächst nachziehen;
zuletzt wurde immer wieder von Testversionen berichtet, die sich bereits im Handel befinden.

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