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Mauscheleien

Ziemlich gestorben sollte so langsam wirklich das Vorhaben sein, Bushido wegen seiner despektierlichen Zeilen in Shindys "Stress Ohne Grund" vor Gericht zu zerren: Schon vergangene Woche folgte das Landgericht Berlin einer Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten und wies eine entsprechende Klage gegen den Rapper ab.

Der Fall wirft trotzdem immer noch Fragen auf. Die Konsequenzen drohen jetzt allerdings nicht mehr Bushido, sondern den leitenden Oberstaatsanwalt Adreas Behm. Der soll Berichten der B.Z. zufolge im Vorfeld der Entscheidung mit Vertretern der Gegenseite Absprachen getroffen, das später in einem Aktenvermerk explizit abgestritten haben und behauptet nun, er habe das Gespräch mit Wowereits Anwalt "vergessen".

Bushidos Rechtsbeistand tritt nach: "Es ist schwer vorstellbar, dass die Behörde von jemandem geleitet werden kann, der unwahre dienstliche Erklärungen gegenüber dem Gericht abgibt."

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