Mit neuen Regelungen und Gesetzesentwürfen will die Industrie sich gegen die immer größer werdende Zahl von Raubkopien schützen.

Berlin (co) - Im Jahr 2001 sollen etwa 40 Millionen kopierte CDs, DVDs oder sonstige Piraterie-Produkte beschlagnahmt worden sein. Allein in Deutschland habe man zwölf Prozent der Raubkopien im Wert von einer Milliarde Euro einkassiert. Laut Focus ist dies eine Erhöhung von etwa 350 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Um den Verlust, der allein durch das Brennen privater CDs entsteht, auszugleichen, wird bei jedem Kauf eines CD-Brenners eine Abgabe fällig. Denn alle Importeure und Hersteller von CD-Brennern sind seit neuestem durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen der BITKOM (Verband der IT-Industrie) und der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte, Wort und Bild) verpflichtet, eine Urheberabgabe von 7.50 Euro pro verkauftem Gerät zu bezahlen. Die BITKOM hatte mit der ZPÜ schon seit einigen Jahren darüber gestritten, ob das Urheberrechtsgesetz auch für CD-Brenner, Drucker oder Computer gelten soll. Eine Lösung für dieses Problem sah man nun in einer Preiserhöhung von etwa zehn Prozent zu Lasten der Kunden.

Dabei ist nach dem bisherigen Urheberrecht das Brennen für den privaten Gebrauch erlaubt und wird es, wie man einem neuen Gesetzentwurf entnehmen kann, wohl auch weiterhin bleiben. Nur das Vervielfältigen für kommerzielle Zwecke und das Umgehen von Kopierschutzsystemen sollen mit Geld- und sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Die neue Abgabe-Regelung jedoch bestraft den kriminellen Raubkopierer und den normalen Musik-Konsumenten gleichermaßen.

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