Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH erhöht die Preise für Internet-Radiosender immens. Kleine, nicht-kommerzielle Sender fürchten um ihr Überleben.

Berlin (vbu) - Einige Internet-Radios müssen bald bis zu 1000 (!) Prozent ihrer bisherigen Abgaben für das Senden ihres Programms zahlen. Darüber informiert einen ein virtueller Sensenmann auf der Webseite von "GVL-Protest". Das Webradio-Portal radiosites.de hat ausgerechnet, dass nicht-kommerzielle Net-Radios mit den ab April 2005 geltenden Tarifen der GVL im Schnitt 300% mehr als bisher für das Senden ihres Programms zahlen müssen. Dies könnte zur Schließung eines Großteils nicht-kommerziell betriebener Webradios führen.

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH GVL schützt die Leistungsschutzrechte der Interpreten und der Tonträgerindustrie. Allerdings zählt es nicht zu ihren Aufgaben, der Webradio-Szene den Garaus zu machen. Immerhin garantieren die oft unter hohem persönlichen Einsatz produzierten Programme der Webradios genau jene Vielfalt, die Politiker aller Parteien derzeit nicht müde werden zu fordern.

Genaue Zahlen zur Preiserhöhung können zwar noch nicht genannt werden, da der Tarif von verschiedensten Faktoren abhängt. Unter anderem bestimmt sich die Zahlung nach der Gesamtdauer des Programms und der Anzahl gleichzeitiger Hörer bzw. einer pauschalen Mindestvergütung pro Jahr. Die GVL rechnet dann nach dem Faktor ab, bei dem der höchste Zahlungsbetrag heraus kommt.

Doch das sind nicht die einzigen Steine, die die GVL den kleinen Sendern in den Weg legt: Hinzu kommen schwer umsetzbare, technische Ansprüche an die Internet-Stationen. Sie sollen technische Maßnahmen einsetzen, die verhindern, dass Hörer Sendungen scannen können, um so bestimme Musiktitel heraus zu kopieren und zu vervielfältigen (sofern dies nicht unverhältnismäßig hohe Kosten mit sich bringt). Außerdem müssen die Sender die "technischen Maßnahmen unterstützen, die von Tonträgerherstellern eingesetzt werden, um ihre Musikaufnahmen zu identifizieren und zu schützen", schreibt die GVL in den Nutzungsbedingungen zum Erhalt einer Webcasting-Lizenz.

Informationen über die Titel soll das Web-Radio während, nicht schon vor der Ausstrahlung des Songs senden. Des Weiteren dürfen die Sender keine Programmvorschau bieten, in der sie Künstler oder Titel bekannt geben. Ein Künstler darf nur "innerhalb eines nicht näher spezifizierten Zeitrahmens" angekündigt werden. Innerhalb von drei Stunden dürfen nicht mehr als drei (bzw. vier) verschiedene Titel von einem Album (bzw.Künstler/Compilation), davon nicht mehr als zwei (bzw. drei) aufeinander folgend gesendet werden. Diese Neuerungen schränken die Programmfreiheit der Sender erheblich ein.

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