Der Abgeordnete Volker Beck verklagte Amazon wegen des Vertriebs homophober Musik, das Unternehmen wehrt sich gegen die Vorwürfe.

München (cat) - Volker Beck, Bundestagsabgeordneter und parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, hat am vergangenen Donnerstag gemeinsam mit dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland LSVD Amazon.de, bol.de/buch.de und buecher.de wegen des Vertriebs homophober Musik verklagt.

Wenn jamaikanische Künstler wie Bounty Killer, Sizzla oder TOK zum Ertränken und Verbrennen von Homosexuellen aufrufen, geht das entschieden zu weit. Doch auch mit dem Vertrieb dieser Platten kann man sich strafbar machen.

Das meint zumindest Volker Beck, demzufolge Amazon gegen die Paragrafen 111 und 130 StBG: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Volksverhetzung verstößt: "Ich habe Strafanzeige gegen die Verbreitung dieser Tonträger gestellt und Amazon.de aufgefordert, Hasssänger ganz aus ihrem Programm zu nehmen," heißt es in der Pressemitteilung von Beck.

Amazon wies die Vorwürfe mittlerweile zurück. Die Musik seien frei erhältlich und laut der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien weder indiziert noch verboten. Falls Sizzla & Co von der Prüfstelle beanstandet würden, wolle Amazon sie sofort aus dem Programm nehmen.

Vorausgegangen war eine längere Auseinandersetzung über Bounty Killer und seine für Ende März angekündigten Termine der "Deadly Alliance"-Tour. Der Dancehall-Interpret sollte Konzerte in München, Berlin und Essen geben. Das Konzert in Essen wurde bereits abgesagt. Auch die Berliner Veranstalter distanzierten sich von Bounty Killer.

Mittlerweile haben Staatsanwaltschaft und Bundesinnenministerium reagiert und den jamaikanischen Musiker Bounty Killer zur Zurückweisung an der Grenze ausgeschrieben. Der Gig in München fand am Freitag jedoch statt. Wie das Jetzt-Magazin der Süddeutschen Zeitung berichtet, hatte der Musiker vorab versichert, keine "homophoben oder gewaltverherrlichenden Inhalte" wiederzugeben.

Volker Beck lebt selbst in einer schwulen Lebensgemeinschaft und engagiert sich aktiv für die Rechte der homosexuellen Bevölkerung. Auf seiner offiziellen Homepage macht er auf die von Sizzla geplanten Konzerte im Sommer aufmerksam und rät zum Boykott: "In Deutschland darf nicht zum Mord an Homosexuellen aufgerufen werden."

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265 Kommentare

  • Vor 16 Jahren

    Die Bundesprüfstelle wird erst auf Antrag tätig. Das heißt, prinzipiell wird erst mal alles veröffentlicht (weil das Grundgesetz ja ein Zensurverbot beinhaltet, was in diesem Fall als Vorzensur ausgelegt wird).

    Also muss erst mal jemand kommen und bei der Bundesprüfstelle einen Antrag auf Indizierung stellen.

    Und freie Meinungsäußerung hört natürlich da auf, wo die Grundrechte anderer Menschen eingeschränkt werden. Da ist bei Bounty Killer und Konsorten definitiv der Fall, weil deren Texte diskriminierend bis ins Mark sind.

  • Vor 16 Jahren

    Amazon wies die Vorwürfe mittlerweile zurück. Die Musik seien frei erhältlich und laut der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien weder indiziert noch verboten. Falls Sizzla & Co von der Prüfstelle beanstandet würden, wolle Amazon sie sofort aus dem Programm nehmen.

    Eigtl. Ende jeglicher diskussion - solange sich darna nichts ändert, ist es ein promomove einer möchtegern-gutmenschen-partei.

    Was allerdings nichts an der fragwürdigkeit besagter texte ändert.

  • Vor 16 Jahren

    @Olsen (« Die Bundesprüfstelle wird erst auf Antrag tätig. Das heißt, prinzipiell wird erst mal alles veröffentlicht (weil das Grundgesetz ja ein Zensurverbot beinhaltet, was in diesem Fall als Vorzensur ausgelegt wird).

    Also muss erst mal jemand kommen und bei der Bundesprüfstelle einen Antrag auf Indizierung stellen.

    Und freie Meinungsäußerung hört natürlich da auf, wo die Grundrechte anderer Menschen eingeschränkt werden. Da ist bei Bounty Killer und Konsorten definitiv der Fall, weil deren Texte diskriminierend bis ins Mark sind. »):

    Eigentlich ja ein dummes System - Es können schon tausende Tonträger von Jugendlichen gekauft worden sein, bis ein Mensch, der etwas genauer hinhört, die CD in die Hände bekommt, merkt, dass da was nicht stimmt und das meldet :) Dauert alles sehr lange, aber es stimmt schon, dass die Meinungfreiheit nicht beschnitten werden darf.

  • Vor 16 Jahren

    @Bounci («

    In der Tat skurill, aber man sollte nicht vergessen auch in den USA gibts in einigen Bundesstaaten Gesetze, die bestimmte Sexualpraktiken verbieten. »):

    die allerdings nicht zur anwendung kommen. außerdem:
    seit wann sind die u.s. of a. denn der moralische imperativ?

  • Vor 16 Jahren

    Richtig. In der Hessischen Verfassung ist auch immer noch die Todesstrafe enthalten.

  • Vor 16 Jahren

    Zitat (« ich jetzt allein an dem chichiman aufzuhängen finde ich etwas scheinheilig, da die Phrase "verpiss dich du **********" und ähnliches in genügend Bushido Songs vorkommt (Bushido ist im Deutschrapbereich auch keine Ausnahme), die nicht indiziert sind. Ebenso "fucking faggots" in Tracks von Amirappern. »):

    es müsste doch soweit allgemeinwissen sein, dass in den fällen faggot/schwuchtel es wenig damit zu tun hat, dass bushido und eminem dauernd wirklich-schwule über den weg laufen ...

    Zitat (« ....das hat ja schon was monty python groteskes... »):

    also ich finde etwas in winkeln zu suchen (und angeblich zu finden) die keinerlei einladung verschickt haben ist das eigentliche absurde.