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Putzen verboten!

Nein, bei Reverse Graffiti handelt es sich beileibe nicht um ein ganz neues Phänomen. Das war schon nicht mehr neu, als ich vor knapp drei Jahren über Paul Moose und Alexandre Orion schrieb.

Schon damals kam mir relativ absurd vor, dass das Entfernen von Dreck aus dem Straßenbild einen Straftatbestand darstellen soll. Sieht aber wohl so aus: Die Jecken in Köln zeigen sich jedenfalls entschlossen, gegen die Putzgangster vorzugehen. Auf Nachfrage des Stern bestätigte eine Mitarbeiterin des zuständigen Ordnungsamtes den Plan der Stadt, Reverse Graffiti fortan als Sachbeschädigung zu betrachten und entsprechend jeden Fall strafrechtlich zu verfolgen.

Nach nach Paragraf 303, Absatz 2 des Strafgesetzbuchs handle es sich bei Graffiti, ob vor- oder rückwärts, um "Sachbeschädigung durch unbefugte Veränderung des Erscheinungsbildes". Wer öffentliche Flächen wienert und sich dabei erwischen lässt, darf mit einer Anzeige rechnen und sollte schon mal Geld für eine Komplettreinigung der betreffenden Fläche zur Seite legen. Zwei entsprechende Fälle sind dem Bericht zufolge bereits aktenkundig geworden.

Bei der Grünen Jugend NRW stoßen die Pläne der Stadt auf wenig Gegenliebe. In einem offenen Brief formulieren sie nicht nur etliche hämische, sondern auch eine durchaus interessante Frage, die das Vorgehen der Behörden aufwirft: "Wann möchte die Verwaltung endlich Rußpartikel und deren Erzeuger*innen sanktionieren?" Das wüsste ich auch gern.

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