Seite 16 von 21

Goin Down

Im Fall Cardi B wäre man mangels neuer Musik mittlerweile sogar für ein Remix-Album auf Nordmazedonisch dankbar. Statt in einem Studio hielt sich die Rapperin allerdings in letzter Zeit vorwiegend im Gerichtssaal auf. In einem dreitägigen Strafprozess verhandelte die Jury eine Haftungsanspruchs-Klage gegen Cardi aufgrund des Covers ihrers 2016 erschienenen Mixtapes "Gangsta Bitch Music Vol. 1".

Kevin Brophy, der darauf zu sehende Mann, verklagte Cardi B auf fünf Millionen Dollar, da er ihr nie das Recht gegeben habe, dieses Bild für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Desweiteren habe er nicht gewusst, das das Bild so sehr sexualisiert werden würde. (Dabei sieht doch jeder, dass sich der Mann da gerade nur bückt, um seinen Geldbeutel aufzuheben.) Dies habe zu Problemen in seinem Beruf und in den Beziehungen mit seiner Frau und seinen Kindern geführt. Vor Gericht bezeichnete er das Foto als "digital molestation".

Cardis Anwalt behauptete, es könne nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass der Mann auf dem Cover tatsächlich Brophy sei, die in Photoshop am originalen Foto getätigten Anpassungen seien zudem von der Kunstfreiheit gedeckt. Cardis Team zweifelte außerdem die Glaubwürdigkeit von Brophys privaten Problemen an, die in der Folge des Fotos entstanden sein sollen. Cardi sagte aus: "There is not one evidence where people believe it's actually him. He hasn't gotten fired from his job. He hasn't gotten a divorce. How has he suffered?"

Nach einer 90-minütigen Verhandlung sprach die Jury Cardi am dritten Prozesstag von jeder Schuld frei. Die neun anwesenden Mitglieder entschieden, weder diffamiere das Bild Brophy, noch sei es unrechtens verwendet worden. Nach der Verkündung des Urteils ließ sich Cardi außerhalb des Gerichtsgebäudes von einer Schar ihrer Fans feiern.

Seite 16 von 21

Weiterlesen

Noch keine Kommentare