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Home » News + Stories » 25. September 2009

Splash!-Mixtape: Majorlabels mahnen Blog-Betreiber ab

Diverse Webseiten erhielten gestern eine Abmahnung, weil sie auf das renommierte Splash!-Mixtape verlinkt hatten.

"Mixtapes waren 25% meiner Hip Hop Erziehung. 50% meines Musik Inputs beziehe ich heute über Blogs" (Curse auf Twitter).
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Köln/Berlin (joga) - Mehrere deutsche Blog-Betreiber und DJs haben gestern eine Abmahnung vom berüchtigten "Serien-Abmahner" Clemens Rasch bekommen, weil sie auf ein Splash!-Mixtape verlinkt haben sollen. Auf dem Mixtape, das DJ Ron und Dj Shusta schon seit Jahren jeweils kurz nach dem Splash!-Festival erstellen und zum Download anbieten, sind Künstler von Sony, Warner und Universal vertreten.

Abmahnungen erhielten unter anderem die Betreiber von mixtapesammelstelle.de, cooldownberlin.de meinrap.de und JDs Rap Blog sowie DJ Ron und DJ Kitsune. Obwohl sich alle Schreiben auf das selbe Mixtape beziehen, ist die Zahl der darin beanstandeten Tracks genau so unterschiedlich oder sogar willkürlich wie die geforderte "Geschäftsgebühr".

Im Schreiben an mixtapesammelstelle.de etwa heißt es, der Betreiber habe ein "unautorisiertes Musikangebot zum Download vorgehalten", darunter Aufnahmen der Künstler Curse (Sony), Eminem (Universal) und Atmosphere (Warner). Zu zahlen sei eine Gebühr in Höhe von 778 Euro, bei wiederholter Urheberrechtsverletzung sei zudem eine Strafe von 5.000 Euro fällig.


Wurde Curses Label auch abgemahnt?

Andere Blogger sollen dagegen nur wegen einem Titel von Curse abgemahnt worden sein. Die angemahnte Gebühr beträgt in diesem Fall 'nur' 100 Euro, in einem weiteren wiederum 660 Euro. Womöglich will Raschs Kanzlei damit dem Vorwurf einer (ungültigen) Massen-Abmahnung entgegen wirken.

Unklar ist bislang, wie viele Abmahnungen insgesamt verschickt wurden und ob auch Curses Label Alles Real Records, das ebenfalls auf das Mixtape verlinkt hatte, eine Abmahnung bekam. Das mächtige MTV jedenfalls blieb verschont, hier machte sich die Rasch wohl keine Hoffnungen auf eine "Geschäftsgebühr".

Wildstylemag zitiert eine Mitarbeiterin der MTV-Rechtsabteilung, die angibt, von einer Abmahnung sei ihr "nichts bekannt. So ein Schreiben wäre über meinen Schreibtisch gegangen." Trotzdem hat mtv.de den Link auf das Mixtape inzwischen entfernt. Dass auch derart 'offizielle' Seiten das tatsächlich recht renommierte Splash!-Mixtape für verlinkenswert hielten, ist aber für die abgemahnten Blog-Betreiber allenfalls ein kleiner Trost.

In diesen Blog und den entsprechenden Twitter-Accounts hat nun ein reger Austausch begonnen, wie der Massen-Abmahnung zu begegnen sei. Lukas Gomber, der Betreiber von mixtapesammelstelle.de, erklärte auf Anfrage von laut.de, die Betroffenen seien derzeit noch dabei, sich zu koordinieren: "Sollte es zu einem Rechtstreit kommen, werden wir versuchen unsere Kräfte und finanziellen Mittel zu bündeln."


Rapper Curse hält Abmahnungen für "Quatsch"

Die Betreiber seien größtenteils Studenten und nicht in der Lage, mal eben knapp 800 Euro zu bezahlen. Sie wollen nun vorrangig auf ihre Situation aufmerksam machen und die Labels zu einem Umdenken bewegen: "Schließlich ist nicht unser Ziel, illegal Files zu verteilen, sondern gute Musik zu promoten."

Dass die Majorlabels ihren Rechtsanwalt zurückpfeifen, ist wohl eher unwahrscheinlich. Sogar Rapper Curse, der auf seinem Twitter-Account selbst Mixtapes und Blogs promoted und die Abmahnungen für den "größten Quatsch" hält, scheint in dieser Frage keinerlei Einfluss auf sein eigenes Label zu haben: "Sony ist ein Weltkonzern und besitzt die Rechte an meinen Songs. Meint ihr die fragen mich?", verteidigt er sich auf twitter.com/cursezeit.

In einem Rechtsstreit hätten die vereinigten Blog-Betreiber dagegen zumindest keine ganz schlechten Karten. Die Frage, ob eine Verlinkung wirklich ursächlich zur unrechtmäßigen Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Werkes beiträgt, ist unter Rechtsexperten nach wie vor strittig. Eine eindeutige gesetzliche Regelung der sogenannten 'Linkhaftung' steht noch aus.

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