Mehrere deutsche Blog-Betreiber und DJs haben gestern eine Abmahnung vom berüchtigten "Serien-Abmahner" Clemens Rasch bekommen, weil sie auf ein Splash!-Mixtape verlinkt haben sollen. Auf dem Mixtape, das DJ Ron und Dj Shusta schon seit Jahren jeweils kurz nach dem Splash!-Festival erstellen und zum …

Zurück zur News
  • Vor 14 Jahren

    @satanic667 (« Ihr solltet euch alle nicht so ernst nehmen. »):

    geh sterben

  • Vor 14 Jahren

    @dein_boeser_Anwalt («

    fazit:
    wenn man sich nicht wehrt, kommen solche sachen nicht zu den gerichten.
    kommen sie nicht dorthin, kann der bgh o.ä. auch keine grundsatzentscheidung treffen und den anwälten bzw deren mandanten mal auf die mütze geben. »):

    Aber wenns in die Hose geht, wirds dann gleich fünfstellig, oder?

  • Vor 14 Jahren

    Nachvollziehen kann ich ohne weiteres, dass sich manch einer ein Grundsatzurteil wünscht. Aber wenn die Labels in dem Moment nicht selbst mal 'nem ganz großen Fisch in den Po zwicken (ich erinnere mich dabei an die HoltzbrinckVZ-Klagewelle, bis dann eben "BörseVZ" kam) - ja, ist das dann nicht völlig aussichtslos? Ich bin ja mit Justitia soweit sonst im Reinen und nun wirklich kein Freund konfuser Verschwörungstheorien. Aber wenn ich mir bildlich vorstelle, wie ein Philosophie-Student im Curse-Shirt mit seinem Pflichtanwalt einer Gruppe Schwer bewaffneter Juristen aus dem Rechtsfonds von Sony BMG, Warner und Universal gegenübersitzt,...

    ach, holt mich besser wieder runter :(

  • Vor 14 Jahren

    in zivilprozessen gibt es keine pflichtanwälte (pflichtverteidiger).

    die david vs goliath dimension bleibt dennoch bestehen. aber der hat auch gekämpft und gewonnen.

    aber auch die raffgierigen pfeffersäcke aus den marmorkanzleien kochen intellektuell ja allesamt auch nur mit wasser (oft sogar nur mit brackwasser).

    @mbg:

    nein, bei einem streitwert von 778 euro können da - grob geschätzt - im fall der niederlage mit gerichtskosten und anwaltskosten ca insgesamt 1500 dastehen (ohne gewähr).
    das ist nicht die welt, wenn man bedenkt, dass man auch gewinnen kann und seine selbstachtung behält.

    allein schon die frage:

    "herr richter, bitte nehmen sie doch mal stellung zu den reinen phantasiebeträgen der kläger.
    die orientieren sich erkennbar nicht an realen verlusten/kjalkulationen, sondern entstammen ersichtlich rechznungen von eigenen gnaden, die lediglich dem gebührenschinden und der persönlichen bereicherung dienen.
    ein indiz hierfür isrt allein schon die vorgehensweise, bei der die mandanten (künstler) scheinbar gar nicht im detail über das vorgehen informiert sind und solch imageschädigenses verhalten aus der presse erfahren.
    wir beantragen weiterhin klagabweisung!"

    wenn einem solches mit simplem brainstorming auffällt, würde sich bei einarbeitung sicherlich noch mehr angriffsfläche der "anderen" zeigen.

  • Vor 14 Jahren

    Hmm, mir sind so einige Ungereimtheiten aufgefallen.
    1. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die drei großen Majorlabels (Sony, Warner, Universal) alle denselben Anwalt einschalten.
    2. Die angemahnten Websites haben doch mit Sicherheit einen Disclaimer-Hinweis
    3. Abmahngebühren müssen spezifiziert werden
    4. Ist es rechtlich nicht wirklich sicher, ob nicht durch die Veränderung der einzelnen Titel, ein komplett eigenständiges "Kunstwerk" entstanden ist.

    Ich denke der gute Herr Abmahnanwalt hat überhaupt gar kein Interesse vor Gericht zu ziehen, deshalb aussitzen

  • Vor 14 Jahren

    @dein_boeser_Anwalt (« die david vs goliath dimension bleibt dennoch bestehen. aber der hat auch gekämpft und gewonnen. »):

    der hatte auch ne schleuder

  • Vor 14 Jahren

    Beispiel: Was wäre eigentlich, wenn die Abmahn-Jungs morgen zufällig alle nen tödlichen Autounfall (wegen überhöhter Geschwindigkeit..) haben.

    Würde dann alles flachfallen, oder würde das jemand weiterverfolgen?

    Ich meine, was passiert wenn der Kläger weg ist?

  • Vor 14 Jahren

    @lautuser (« Beispiel: Was wäre eigentlich, wenn die Abmahn-Jungs morgen zufällig alle nen tödlichen Autounfall (wegen überhöhter Geschwindigkeit..) haben.

    Würde dann alles flachfallen, oder würde das jemand weiterverfolgen?

    Ich meine, was passiert wenn der Kläger weg ist? »):

    Wie willst das denn drehen / kann man das irgendwie unterstützen ;D?

  • Vor 14 Jahren

    Ich will gar nix drehen. Das war nur ne Frage Richtung Anwalt.

  • Vor 14 Jahren

    @dein_boeser_Anwalt («

    @mbg:

    nein, bei einem streitwert von 778 euro können da - grob geschätzt - im fall der niederlage mit gerichtskosten und anwaltskosten ca insgesamt 1500 dastehen (ohne gewähr).
    das ist nicht die welt, wenn man bedenkt, dass man auch gewinnen kann und seine selbstachtung behält. »):
    Wären die 778 Ocken jetzt der Streitwert oder ist das bloß die Abmahngebühr, also das Angebot gegen Bezahlung nicht mit einer viel höheren Forderung vor Gericht zu ziehen?

  • Vor 14 Jahren

    Gegenstandswert 30.000 steht in der Kostennote und tragen soll ich "nur" 758 € geschäftsgebühr + 20€ Postentgeltpauschale (20€! um nen Brief zu schicken! 20€!!)

  • Vor 14 Jahren

    rache für wombaz!!!! hip hop forum jetzt heisst es united we stand, diveded we fall und es ist zeit für Skimaskenmillitär!!!!111111!!!

    wo wir grad dabei sind... auf der straße erzählt man sich ja, dass das deutsche recht [u:ba785e2c21]kein [/u:ba785e2c21]schadensersatzrecht ist wie man es aus amerika kennt, sondern auf naturalrestitution baut (249, 253 BGB??) sprich es soll der zustand wieder hergestellt werden, der vor dem schädigenden ereignis war.
    worin genau liegt der schaden beim verlinken eines free-tapes??

  • Vor 14 Jahren

    ohohoh torque :)

    "und alle die sich dem skimaskenmilitär anschließen..yeah...
    an alle da draußen, zieht eure kapuzen an, sprüher hooligans, gangbanger-mutterficka, es wird zeit bei nacht die straßen unsicher zu
    macheeeen"

    hellraisa records

    watch out for KMK
    kaisa-solo

    + komm mal in den horror-fred endlich wieder torque hehe