Nach einem jahrelangen Rechtsstreit um Musik von Prince in einem privaten Video auf Youtube stärkt ein Gerichtsurteil nun die Verbraucherrechte.

New York (nie) - Am Montag hat ein acht Jahre währender Rechtstreit sein Ende gefunden. Im Jahr 2007 war Universal Music gegen ein auf YouTube hochgeladenes Video vorgegangen, das eine Mutter ins Internet gestellt hatte. In dem kurzen und verschwommenen Clip sieht man ihren Sohn zu "Let's Go Crazy" von Prince tanzen. Nun hat Universal vor dem Ninth Circuit Court of Appeals den von der Mutter in die Wege geleiteten Prozess verloren.

Stephanie Lenz filmt gerne ihre Kinder und lädt die Filme ins Internet, um sie mit ihren Bekannten und Freunden zu teilen. So weit, so gewöhnlich. Als sie jedoch eines dieser Filmchen auf YouTube hoch lud, konnte sie noch nicht ahnen, was in den kommenden Jahren auf sie zukommen sollte. In dem halbminütigen Clip tanzt ihr kleiner Sohn zu einem Lied von Prince, das - verrauscht und kaum erkennbar - im Hintergrund lief. Universal, als Rechteinhaber des Songs, zwang das Videoportal das Video zu entfernen.

"Ich war sehr überrascht und sauer", sagt Stephanie Lenz über ihre Motivation, sich zur Wehr zu setzen. "Universal sollte keine rechtlichen Drohungen nutzen, um Leute davon abzuhalten, Aufnahmen von ihren Kindern mit Familie und Freunden zu teilen." Also klagte die Amerikanerin und stellte das Video wieder online. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit, bei dem Lenz von der Electronic Frontier Foundation unterstützt wurde, gab ihr nun das amerikanische Berufungsgericht in San Franzisco recht.

Präzendenzfall mit Folgen für die Labels

Dem Urteil zufolge müssen auch Inhaber von Urheberrechten das im amerikanischen Recht geltende Prinzip der "angemessenen Verwendung" berücksichtigen. In Zukunft müssen Labels also von Fall zu Fall prüfen, ob ein Video etwa einem kommerziellen Interesse dient, oder es sich doch nur um ein privates Heimvideo handelt. Die bei Labels bislang gängige Praxis, bei geringsten Hinweisen auf mögliche Urheberrechtsverletzungen automatisiert Lösch-Aufforderungen an Youtube oder gar Abmahnungen zu versenden, sei nicht zulässig, urteilte das Gericht.

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