Einem neuen BGH-Urteil zufolge haften Eltern nicht für Raubkopien ihrer Kinder, sofern sie ihnen das Filesharing zuvor verboten haben.

Karlsruhe (sit) - Das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe ist eindeutig: Eltern müssen nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn sie diese ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. Damit wird die Schadensersatzklage von vier Musikunternehmen über 5.400 Euro gegen den 13 Jahre alten Sohn eines Arztes vom BGH zurückgewiesen.

"Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder den Zugang zum Internet teilweise zu sperren, besteht grundsätzlich nicht", so die Richter. Erst bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige Internetnutzung seien sie dazu verpflichtet.

Ohrfeigen schaden nicht bei Kindererziehung

Während der Verhandlung hatte Hermann Büttner, Rechtsanwalt der vier klagenden Musiklabels, den Eltern im konkreten Fall "deutliches Erziehungsversagen" vorgeworfen und allgemein den laxen Erziehungsstil vieler Eltern beklagt. Für viele Eltern sei "Erziehung" mittlerweile ein Fremdwort.

Früher habe bei der Kindererziehung "auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet", zitiert die Nachrichtenagentur AFP den Anwalt der Medienkonzerne. Kinder dürften heutzutage "an freier Leine" durchs Netz stromern.

Kinder belehren, aber nicht überwachen

Die Rechtsvertreter der betroffenen Familien zeigten sich hingegen mit dem Urteil zufrieden. "Schon in der mündlichen Verhandlung kam heute zum Ausdruck, dass der Bundesgerichtshof die strengen Anforderungen der untergeordneten Gerichte als überzogen ansieht", sagte Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke. Eltern müssten keine IT-Experten ins Haus holen, um nicht in die Haftung zu geraten.

Nach Ansicht von Rechtsexperten wirkt sich das Urteil auch auf Wohngemeinschaften und auf Eltern aus, die mit ihren erwachsenen Kindern zusammen leben. Wenn es laut BGH ausreiche, ein minderjähriges Kind zu ermahnen, so müsse dies erst recht für erwachsene Mitbewohner gelten, so der Tenor.

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53 Kommentare

  • Vor 11 Jahren

    "Schakeline?? Lädst du da etwa gerade Justin Bieber runter? Zack, direkt ne Schelle! Hör mal ordentliche Musik!" :D

  • Vor 11 Jahren

    @Django77 (« "Schakeline?? Lädst du da etwa gerade Justin Bieber runter? Zack, direkt ne Schelle! Hör mal ordentliche Musik!" :D »):

    :D Würd auch sagen, das Strafmaß sollte vom heruntergeladenen Inhalt abhängen. Bei Rihanna reicht n Watsch'n. OneDirection? Das Kind gehört ins Heim. Nickelback? Ich glaub die Fremdenlegion ruft...

  • Vor 11 Jahren

    Man muss sich das mal vorstellen. Da verkaufen die Labels tausende CDs von Künstlern die dezidiert antiautoritäre Einstellungen vertonen und dem Rebellentum frönen.
    Aber ihre Anwälte verlangen zuhause dann "Zucht und Ordnung". :D
    Das dürft ihr erst verlangen wenn ihr nur noch CDs von Künstlern vertreibt deren Hauptbotschaft: "Geht zur Schule. Hört auf eure Eltern. Benehmt euch! etc." ist.

  • Vor 11 Jahren

    @argemongo (« Hehe, da fühlt sich unser Psychologe so gekratzt, dass er mal schnell ein vernichtendes Urteil fällt, naise. :) »):

    Wieder misverstanden, Mongo.
    DAS war noch kein Urteil - lediglich die stets wiederkehrende Einsicht, dass es IMMER etwas besseres zu tun gibt, als sich auf dich einzulassen.
    Was mich wirklich kratzt, ist die Zeit, die ich auf dich und dein selbstgerechtes Geschwafel verschwendet habe und hier augenblicklich letztmalig verschwende.
    Es war mir eine Lehre, dass selbst der Kantinenfraß vorhin mehr Nährwert hatte als jede bisherige Unterhaltung mit und von dir.

  • Vor 11 Jahren

    Aight, Boi - dann bis auf nimmerwiederlesen. :)

  • Vor 11 Jahren

    Es beschweren sich doch zumeist immer die großen Labels, die selbst bei Filesharing noch aber Millionen verdienen. Independent Künstler und Label, die eher Schaden nehmen sehen das zumeist eher locker. Oft ist es ja auch so, dass die Leute die Platten noch im Nachhinein kaufen. Kann ich auch durchaus nachvollziehen. Manchmal muss man sich erstmal ein umfangreiches Bild über die Platte machen. Oft reicht das Probehören im Plattenladen oder Mediamarkt nicht um sich ein umfassendes Bild zu machen. Auf der anderen Seite war es damals auch irgendwie ein magisches Gefühl ne Vinyl zu kaufen und sie dann endlich aufzulegen. Heute laden sich die Leute eine Platte nach der anderen, skippen dann einfach nur durch und picken sich das raus was ihnen zusagt. Schon irgendwie traurig... Mit itunes, Musicload und Co. kann ich auch nix anfangen. Wenn ich ne Platte will dann auch bitte in physischer Form und nicht als Mp3 Datei und in einzelne Songs aufgeteilt.