Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fotos von Herbert Grönemeyers Freundin Sonja F. für die Presse tabu sind. Hier werden Erinnerungen an das Caroline-Urteil wach und die Frage stellt sich: geht es um den Schutz der Privatsphäre oder schon um Zensur? (0 Kommentare)
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