3p-Labelboss Moses Pelham muss seinem ehemaligen Schützling Xavier Naidoo 410.000 Euro zahlen.

Mannheim (ebi) - Bereits im vergangenen Jahr erklärte das Landgericht Mannheim Xavier Naidoos Kündigung des Exklusiv-Vertrags mit Moses Pelhams Label 3p für wirksam. Im Berufungsverfahren sah das Oberlandesgericht Karlsruhe darüber hinaus "hinreichende Verdachtsmomente", dass Pelham Konzerte Naidoos nicht korrekt abgerechnet hat.

Am Freitag erklärte das Mannheimer Landgericht den Künstlervertrag zwischen 3p und Naidoos Projekt Söhne Mannheims nachträglich für sittenwidrig und damit nichtig. Pelhams Firma muss nun 410.000 Euro an einbehaltenen Gagen von Live-Auftritten an den Soulstar überweisen.

Naidoos Anwälte prüfen derzeit weitere Ansprüche. Pelhams Klage auf Schadensersatz lehnte das Gericht dagegen ab. Die 3p-Anwälte kündigten erneut Berufung an. Pelham hatte wiederholt versucht, Veröffentlichungen des Shootingstars und der Söhne Mannheims zu verhindern.

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Xavier Naidoo

Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Xavier Naidoo,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig)

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