Nach einem Beschluss der Kommission zum Jugendmedienschutz dürfen Schönheits-Operationen in Reality-Shows erst nach 23 Uhr gezeigt werden. MTV und RTL2 müssen mit Bußgeldern rechnen.

München/Berlin (laut) - Sendungen, in denen Schönheitsoperationen zu Unterhaltungszwecken gezeigt werden, dürfen seit Montag nicht mehr vor 23 Uhr ausgestrahlt werden, wie die Kommission zum Jugendmedienschutz (KJM) am Montag einstimmig entschied. Sie würden sonst gegen den Jugendschutz verstoßen, indem sie Kindern ein zu positives Bild von den Operationen vermitteln, warnte der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring.

Nach einem Bericht der Süddeutschen setzte sich MTV sogleich über das Verbot hinweg, indem er gestern tagsüber die dritte Folge der Serie "I Want A Famous Face" sendete. In der von MTV USA entwickelten Show lassen sich Jugendliche umoperieren, um berühmten Vorbildern zu gleichen.

RTL2 hingegen lud einen Chirurgen zur Beratung einer Bewohnerin des "Big Brother"-Hauses ein, die eine "Rundumerneuerung" erhalten sollte. Die Operation selbst werde aber aufgrund des neuen Beschlusses nicht durchgeführt: "Wir haben lediglich ein Beratungsgespräch gezeigt", äußerte sich RTL2-Sprecher Frank Lilie gegenüber der Nachrichtenagentur ddp.

Auch MTV ist sich keiner Schuld bewusst: "I Want A Famous Face" sei keine Reality-Show, sondern "eine kritisch distanzierte Dokumentation über Auswüchse der Schönheitschirurgie in Amerika" und außerdem durch die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen freigegeben worden.

Die KJM wird bis Ende nächster Woche entscheiden, ob Jugendschutzbestimmungen verletzt worden seien. Eventuell droht MTV dann eine Geldstrafe bis zu 500.000 Euro.

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