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Labelstress

Avenged Sevenfold haben dabei eigentlich ganz andere Sorgen als Surf-Songs zu performen. Seit 2015 befindet sich die Band im Rechtsstreit mit Warner Bros. A7X kündigten das Vertragsverhältnis mit ihrem ehemaligen Label vorzeitig dank einer Klausel gemäß des California Labor Codes, die es ermöglicht, nach sieben Jahren trotz unerfüllter Leistungen auszusteigen, sollten sie mit einigen Bedingungen nicht einverstanden sein. Dagegen konnte Warner wenig machen, allerdings will das Label nun Schadensersatz für das letzte im Vertrag enthaltene Album, das nun nicht via Warner, sondern via Capitol/Universal vertrieben wurde – "The Stage".

Diese Forderung ist möglich, weil eine weitere Klausel besagt, dass trotz Vertragsausstieg eine Entschädigung für nicht gelieferte Alben ansteht. Die Band beruft sich derweil darauf, dass die Unannehmlichkeiten, die letztlich zum Ausstieg führten, durch Personalwechsel auf Labelseite entstanden seien.

Natürlich ist der Fall nicht der erste seiner Art, bislang ging allerdings noch keiner tatsächlich vor Gericht (jedenfalls kein großer), sondern alle lösten sich außergerichtlich. Im Falle Avenged Sevenfolds/Warners könnte es im Dezember diesen Jahres aber nun wirklich zum Prozess kommen. Denn ein Richter erteilte Warner Mitte August die Erlaubnis, die Ansprüche der weltweiten Partnergesellschaften in Bezug auf Avenged Sevenfold offiziell geltend zu machen. Außerdem darf Warner die Anwaltskosten, die sich bereits auf ca. 1,5 Millionen Dollar belaufen, einfordern. Sollte das Gericht Ende des Jahres dann tatsächlich zugunsten des Labels entscheiden drohen Avenged Sevenfold Nachzahlungen in Höhe von 5 bis 10 Millionen Dollar. Gleichzeitig könnte das Ergebnis zur Präzedenz für künftige Fälle dieser Art werden.

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