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Reden ist D-Bo, Shindy ist Gold

RTL gräbt unterdessen alte Gerichtsshow-Formate wieder aus, und irgendwie seh' ich kommen, dass eines Tages jemand den Prozess gegen Arafat Abou-Chaker tatsächlich noch in eine Telenovela verwandeln wird. Nachdem es in dieser unendlichen Farce jetzt wochenlang ruhig geblieben ist, läuft die Verhandlung inzwischen weiter, und die Rapper-Parade im Gerichtssaal reißt nicht ab.

Zum Verhältnis zwischen dem Angeklagten und Bushido, der als Nebenkläger auftritt, wurde nun auch Ersguterjunge-Mitbegründer D-Bo befragt. Er gab freimütig Auskunft über sein Verhältnis zu und das der Herren Abou-Chaker und Ferchichi untereinander, in der Zusammenfassung der Kolleg*innen von Watson, hier nachzulesen, scheint er seine Aussage halbwegs richtig wiedergegeben zu finden, genau so wie in der Bild:

Als deutlich weniger gesprächig erwies sich Shindy. Der erschien am 75. Prozesstag zur Abwechslung einmal tatsächlich vor dem Richter, hätte aber genauso gut auch wegbleiben können: Er beantwortete zur wachsenden Genervtheit des Gerichts jede einzelne ihm gestellte Frage mit "Fünfundfünfzig", beruft sich also auf Paragraph 55 der Strafprozessordnung. Der gesteht ihm ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, sollte er sich mit wahrheitsgemäßen Angaben selbst belasten müssen. Da gegen Shindy ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung läuft, fürchtet er wohl, es ließen sich Rückschlüsse auf seine Einkünfte ziehen, sollte er die Beziehungen zwischen ihm, Abou-Chaker und Bushido allzu übersichtlich aufdröseln.

Ob das rechtens ist oder nicht, darüber muss nun - meta, meta, meta, meta! - ein Gericht befinden. Ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro erlegte die Kammer Shindy jedenfalls schon einmal auf (wogegen sein Anwalt sofort Einspruch erhob), auch von Beugehaft war die Rede, sollte Shindy den, wie es der entnervte Richter nannte, "Kindergarten" weiter durchziehen. Zunächst muss nun aber geklärt werden, ob Shindy seine Aussage tatsächlich verweigern durfte oder nicht.

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