Unter Strafe hat das Chemnitzer Landgericht dem Stadtmagazin 371 verboten, den Slogan "Tötet den Holzmichl" weiter zu vermarkten.

Leipzig (chb) - Vor dem Leipziger Landgericht einigten sich der Anwalt der Randfichten ("Lebt denn dr alte Holzmichl noch?") und der Herausgeber des Chemnitzer Stadtmagazins 371 Thomas Lehmann gestern auf einen Vergleich. Das von den Volksmusikern erworbene Markenrecht an dem Waldschrat darf von Lehmann nicht mehr für eigennützige Vermarktungszwecke unter dem Slogan "Tötet den Holzmichl" missbraucht werden. Eine Verwechslungsgefahr sei auch dann gegeben, wenn man den mundartlichen Ausdruck "Holzmichl" um ein "e" erweitere, wie es Lehmann getan habe, bestätigte Richter Gerulf Mende in der zweistündigen Verhandlung.

371 verpflichtete sich, keine Produkte, wie T-Shirts, Schlüsselanhänger und andere Artikel mehr zu vertreiben. Auch die Internetadresse www.toetet-den-holzmichl.de wird eingestellt. Bei Zuwiderhandlungen ist eine Vertragsstrafe von 5001 Euro an die Mozart-Gesellschaft in Chemnitz zu überweisen. Allein im redaktionellen Teil des Stadtmagazins darf der Herausgeber den Slogan weiter benutzen. "Meinen Mandanten geht es nicht darum, Kritik zu unterdrücken", betonte Randfichten-Anwalt Simon Bergmann. Erst als die T-Shirts angeboten worden seien, hätten die Randfichten überhaupt reagiert. Auch in dem Angebot, die Gerichtskosten zu teilen, sehen die Randfichten ein Entgegenkommen.

Trotzdem betonte Lehmann hinterher nicht ohne Grund, er habe die Band eigentlich etwas humorvoller eingeschätzt. Denn in der Sache blieb Randfichten-Anwalt Bergmann Berichten der Lokalpresse zufolge knallhart. Sogar die 300 bereits gedruckten "Tötet-den-Holzmichl"-T-Shirts müssen vernichtet werden. Der Vorschlag der Gegenseite, die Shirts zu verkaufen und den Erlös an Bedürftige zu spenden, kam scheinbar ebenso wenig in Betracht wie der des Richters, die Kleidungsstücke an eine soziale Einrichtung in Bosnien zu senden.

Die Fans der Randfichten waren trotzdem unzufrieden. Ihrer Meinung nach hätte das Gericht Lehmann mindestens zu einer Entschuldigung verdonnern müssen ...

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