De Randfichten ziehen wegen einer "Rufmordkampagne" gegen ihren Waldschrat vor Gericht.

Leipzig (chb) - Die aus dem Erzgebirge stammende Volksmusikgruppe De Randfichten klagt wegen Urheberrechtsverletzung gegen den Herausgeber des Chemnitzer Stadtmagazins 371. Das Ziel der drei zünftigen Burschen ist eine einstweilige Verfügung gegen das lokale Magazin, das mit dem Slogan "Tötet den Holzmichl" im September eine Aktion gegen die Band und ihren Hitparadenstürmer gestartet hatte. Den Holzmichl aber beanspruchen die Volksmusiker für sich ganz allein, da sie sich alle Markenrechte zeitig gesichert hätten. Über der Frage, ob der Holzmichl sich als angeblich historische Figur überhaupt schützen lasse, ist nun ein heftiger Streit entbrannt.

Im Internet finden sich seitenlange Studien, die geltend machen, der Holzmichl (ursprünglich Hausmichl) sei eine bekannte Figur aus oberpfälzischem Liedgut. Doch auch die Macher von 371 wollen so schnell nicht klein bei geben. Um den Widerstand gegen die Holzmichl-Tyrannei zu einen, haben sie die Organisation RANDIFA gegründet. Um den Randfichten den Wind aus den Zweigen zu nehmen, haben sie überdies kurzerhand ein 'e' eingefügt und kämpfen nun gegen den Holzmichel.

Doch bislang bleiben die Volksmusiker hart, die Verhandlung gegen 371 ist für den 2. November im Leipziger Landgericht angesetzt. Aufgabe des Gerichts ist es dann, festzustellen, ob man die Aktion als Satire hinnehmen kann. Die Chancen dafür stehen wohl ganz gut. Zuletzt bewies ein deutsches Gericht Humor, als es 1991 ein Verfahren wegen Aufforderung zur Gewalt und Rufschädigung gegen die Spaß-Punker Die Angefahrenen Schulkinder einstellte. Die Schulkinder hatten "Tötet-Onkel-Dittmeyer"-Aktionsshirts vermarktet, die Juristen erkannten den dazugehörigen Song und die Klamotten als Satire an.

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