In einer neuen Broschüre zu Rechtsfragen bei der Internetnutzung empfiehlt die deutsche Polizei clevere Alternativen zum illegalen Filesharing. Mit Streamrippern lässt sich Musik schließlich genau so bequem und kostenlos saugen.

Stuttgart (rai) - Vorratsdatenspeicherung und Websheriffs können dem MP3-Kiddie heutzutage ganz schön den Spaß verderben. Vorbei die sorglosen Filesharingzeiten, hinter jedem Torrent lauern schon die Anwälte der Musikindustrie. Doch die Polizei weist einen Ausweg: Streamripping statt Filesharing. Genau so umsonst, aber erstaunlich legal ...

"Im Netz der neuen Medien", so der Titel einer neuen "Handreichung für Lehrkräfte, Fachkräfte in der außerschulischen Jugendarbeit und Polizei", lauern zahllose Fallstricke auf den unbedarften Internetsurfer. Auch und besonders bei den Urheberrechten herrsche "große Unkenntnis und meist auch kein Unrechtsbewusstsein", wissen die Gesetzeshüter und geben Tipps zum legalen Herunterladen von Musikstücken.

Doch diese Empfehlungen fallen nicht ganz so aus, wie es sich Musikindustrielle wünschen würden. Denn nicht auf Downloadstores à la iTunes oder Musicload wird verwiesen, sondern auf umstrittene Software-Lösungen.

Um rechtlichem Ungemach zu entgehen, solle man doch einfach "Softwareprogramme nutzen, die das Aufzeichnen von Musikstücken aus Internetradios ermöglichen." Und tatsächlich leistet intelligente Aufzeichnungssoftware mittlerweile Erstaunliches. Ähnlich wie beim guten alten Filesharing-Client kann man nach Artists oder Songtiteln suchen, erhält eine Ergebnisliste und kann sich anschließend Songs zum Download auswählen.

Das Resultat ähnelt dem des Filesharings: Nach kurzer Zeit lassen sich die gewünschten Lieder als MP3-Files disparater Qualitäten bequem auf iPod oder Handy laden.

Die sogenannten "Streamripper" durchstöbern einfach tausende von Internetradiosendern nach jenen, die die gesuchten Titel spielen und zeichnen sie auf. Oder sie bedienen sich neuer Web 2.0-Wunschradios wie last.fm, was die Sache noch erleichtert.

Das ist nicht illegal, sondern lediglich kreatives Spiel mit den Absurditäten verstaubter Gesetze aus der analogen Welt des vergangenen Jahrhunderts. Denn das Aufzeichnen von Radiosendungen war und ist legal. Kassettenrekorder hin, Web 2.0 her.

Eine pikante juristische Note, auf die unsere Polizei hier dankenswerter Weise aufmerksam macht. Solltet Ihr also in nächster Zeit auf der Straße einem Polizisten begegnen, dann geht doch einfach mal auf ihn zu, schenkt ihm ein Lächeln und sagt: "Thank you for the music!"

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