Das Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistigen Eigentums wurde heute mittag vom Bundestag abgesegnet.

Berlin (vac) - Heute wurde in Berlin mit der Mehrheit der Großen Koalition das hitzig debattierte Gesetz zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte verabschiedet. Damit wird es Rechteinhabern künftig erleichtert, gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Sie besitzen ab sofort einen Auskunftsanspruch gegenüber unbeteiligten Dritten, wie zum Beispiel Internetprovidern.

Konkret bedeutet das, dass Rechteinhaber bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen künftig nicht mehr die Staatsanwaltschaften bemühen müssen, um die Identität eines Filesharers herauszufinden. Laut dem Gesetzesentwurf muss künftig ein Richter über die Herausgabe von persönlichen Daten entscheiden.

Der Auskunftsanspruch besteht bei Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes". Demzufolge macht sich jeder schuldig, der versucht, einen "unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteil" zu erlangen. Am Mittwoch wurden in einer Sitzung des Rechtsausschusses im Bundestag bereits diverse Änderungen an diesem Punkt durchgeführt.

Sowohl quantitative, als auch qualitative Aspekte von Verstößen gegen das Urheberrecht müssen demnach berücksichtigt werden. Ein "gewerbliches Ausmaß" ist also bereits dann gegeben, "wenn eine besonders umfangreiche Datei wie ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich" veröffentlicht wird.

Geringfügige Urheberrechtsverletzungen wie zum Beispiel die Verwendung eines geschützten Fotos auf einer privaten Homepage oder der Download eines einzigen Songs fallen nicht unter den Auskunftsanspruch. Abmahnwellen, wie sie in der Vergangenheit an der Tagesordnung waren, soll damit entgegengewirkt werden.

Immerhin in einer Hinsicht ist das heute verabschiedete Gesetz konsumentenfreundlich: Bei Abmahnungen minder schwerer Delikte darf der Kostenerstattungsanspruch künftig einen Betrag von 100 Euro nicht mehr übersteigen. Die von manchen Kanzleien erhobenen Abmahn- und Anwalts-Gebühren in Höhe von mehreren Tausend Euro dürften also der Vergangenheit angehören.

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18 Kommentare

  • Vor 15 Jahren

    @Vielfrass («
    ich versteh jetzt nicht so ganz, warum Provider an Filesharern verdienen könnten. Eine Flatrate hat heute fast jeder, kosten tut das praktisch nix mehr und jeder Provider hat eher Interesse daran so wenig Traffic wie möglich erleiden zu müssen - was bei gross angelegten Tauschbörsennutzern eben genau nicht der Fall ist. »):

    Ok, das ist klar. Was ich meinte, war, daß die Einzigen, die dafür bezahlt werden (und dabei ist es natürlich ganz gleich, ob der Traffic durch normales surfen oder illegales Nutzen von online-Tauschbörsen zustande kommt), die Provider sind. Sie sehen wenigstens überhaupt mal Geld dafür und verdienen daran. Klar hat heutzutage jeder ne Flatrate, was aber nicht bedeutet, das man dafür nichts bezahlt. Klar sind die Preise für Internetzugänge massiv gefallen.
    Aber: Wenn die Provider die einzigen sind, die für die Internetnutzung Geld sehen und diese Nutzung zumindest zu einem Teil auch aus Filesharing besteht, dann verdienen die Provider indirekt auch an der Existenz solcher Tauschbörsen.
    Provider wollen natürlich nicht, daß über ihre Server illegale Inhalte verbreitet werden, sind auf der anderen Seite aber sicherlich froh, daß viele Menschen eine 16000er DSL-Flatrate kaufen, die sie wahrscheinlich nicht ordern würden, wenn sie gar nicht die Möglichkeit hätten, Musik und Filme 'kostenlos' runterzuladen.
    Gegenargument dazu ist natürlich, daß es solche Inhalte auch legal zu kaufen gibt und auch dabei eine schnelle Leitung nicht hinderlich ist...
    Aber: Die Provider hätten sicherlich die Möglichkeit, zumindest den Zugang zu altbekannten Tauschbörsen zu verhindern und ein Kontrollsystem einzusetzen, daß auch neu hinzukommende blockt.
    Deshalb bleibe ich dabei, daß Provider (wenn auch nur indirekt) an illegalen Tauschbörsen verdienen und es deshalb ein (wenn auch nicht DER) Weg sein könnte, sie durch eine Pauschale an die Musik- und Filmindustrie zur Verantwortung zu ziehen.

  • Vor 15 Jahren

    @Anonymous (« Wie sieht das eigentlich bei Rapidshare usw. aus? ...läuft ja nicht über das Prinzip wie Tauschbörsen. Wie gut kommen die an die einzelnen Links bzw. dann an die Daten der Up- und Downloader?
    Kenn mich da nicht sonderlich aus. »):

    Gesetzlich ist diese Lücke bereits geschlossen.
    Technisch, simpel, der Download mit der IP wird vom Provider, aka Rapidshare mitgeloggt. Diese kann theoretisch abgefragt werden, technisch alles machbar, aber Aufwendig, wegen Standort des Anbieters und örtliche Gesetze, gibt einfach größere Ziele. (also .com nicht .de)
    Unmöglich ist es nicht!
    Bittorent und Emule sind einfacher mitzuschneiden (kannst also auch ein Schild hochhalten mit der Aufschrift "Hallo Welt"), da macht das Verklagen nochmal so viel spaß. :lol:

  • Vor 15 Jahren

    @Anonymous (« Wie sieht das eigentlich bei Rapidshare usw. aus? ...läuft ja nicht über das Prinzip wie Tauschbörsen. Wie gut kommen die an die einzelnen Links bzw. dann an die Daten der Up- und Downloader?
    Kenn mich da nicht sonderlich aus. »):

    [url=http://www.netzwelt.de/news/75431_2-rapids… sieht das aus.
    Und [url=http://www.netzwelt.de/news/77049-gema-vs-… hier[/b:60f70b0118][/url] ist so ziemlich der neueste Stand.