Azads Album "Der Bozz" darf nur noch bis Ende 2005 verkauft werden. Logische Folge: Wer's noch nicht hat, muss sich beeilen.

Bonn (joga) - "Der Bozz", das bereits Mitte 2004 erschienene dritte Album des Frankfurter Rappers Azad, kommt auf den Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Das Gremium bestätigte auf Anfrage von laut.de, dass "die Lieder Nr. 8 ('Judgement Day') und Nr. 10 ('Blackout') aufgrund der darin enthaltenen Gewaltschilderungen als verrohend eingestuft" wurden. Auch frauenfeindliche Elemente wollen die Hüter der unschuldigen Jugend entdeckt haben. Laut Bundesprüfstelle wird die Indizierung im Bundesanzeiger vom 31.12. bekannt gemacht, d.h. ab diesem Tag darf die CD nicht mehr an Kinder oder Jugendliche verkauft und nicht mehr beworben werden.

Bereits jetzt darf nicht damit geworben werden, dass eine Indizierung bevorsteht. Das dürfte allerdings schwer zu beweisen sein. Das verantwortliche Label Bozz-Music jedenfalls freut sich ganz offenbar über die späte Publicity und verlost auf den einschlägigen Hip Hop-Mags zur "Feier des Tages gleich mal 10 'Der Bozz' Doppel-Vinyle" in handsignierter Originalpressung.

Kein Wunder: seit es Zensur gibt, streiten die Gelehrten darüber, ob die Indizierung von Songs, Filmen oder Computerspielen diese gerade für Jugendliche nicht noch interessanter machen. Dieser Verdacht drängt sich natürlich besonders dann auf, wenn zwischen dem Veröffentlichungsdatum und der Beanstandung ein derart langer Zeitraum liegt.

Man braucht keine prophetische Gabe, um für die kommenden Wochen rasant steigende Verkaufszahlen des Albums, nach dem eigentlich doch längst kein Hahn mehr gekräht hatte, vorherzusagen. Dabei ist der Antrag, "The Bozz" zu indizieren, bereits im Februar 2005 von einer Jugendbehörde eingereicht worden. Doch die hat offenbar viel zu tun: "Aufgrund des Arbeitsaufkommens in der Bundesprüfstelle konnte über die CD erst in der Dezembersitzung des Gremiums entschieden werden."

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