Dieter Bohlen DSDS-Juror bleibt ein "Künstler" RTL muss rückwirkend Sozialabgaben in Höhe von 173.000 Euro leisten. Das Bundessozialgericht urteilte nach jahrelangem Rechtsstreit: Dieter Bohlens Juryauftritte bei DSDS sind und bleiben "Kunst". (0 Kommentare)
Noch keine Kommentare