Die gestern vom Bundestag beschlossene Urheberrechtsreform erklärt Privatkopien von "offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen" in Zukunft für unzulässig. Dies bedeutet für Nutzer von P2P-Tauschbörsen, dass falls der Bundestag der Novelle zustimmt, neben dem Upload auch der Download …

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  • Vor 16 Jahren

    @BzR (« Da gibt es zwei Probleme: Erstens sind Deine Konzepte wahrscheinlich keine Werke im urheberrechtlichen Sinne, und zweitens gibt es Sonderregelungen für Urheberrecht im Anstellungsverhältnis. Das muss meines Wissens über den Arbeitsvertrag geregelt werden.

    Als Freiberufler z.B. läge das Urheberrecht (wenn es sich denn um ein Werk handeln würde) ganz klar bei Dir. Was aber natürlich nichts bringt, solange Du nicht auch über die verwandten Schutzrechte verfügst, und die werden zum großen Teil logischer Weise über einen Werkvertrag an den Auftraggeber abgetreten. »):

    blabla...ja klar....aber das ist mein geistiges eigentum. Ich sollte auch mal nen thread aufmachen zu diesem thema...moment melde ich mich noch rasch bei ver.di an

  • Vor 16 Jahren

    du möchtest statt argumenten die deine recht plumpen aussagen nicht gerade stützen, wohl auch lieber das gegenteil hören :D

    dein "geistiges eigentum"...

    könnte das ein anderer aber vllt. nicht genauso gut?

  • Vor 16 Jahren

    OH MANN!!!! Es geht doch nicht darum das ein anderer oder eine andere das auch so gut kann, sondern darum das ich das erfunden habe und nicht jemand anders....
    meinst du nicht juli könnte die songs von silbermond genau so gut singen???

  • Vor 16 Jahren

    Naja, qualitative Einschätzungen sind zum Glück keine juristische Frage.

    Immerhin ist selbst die Musik von DJ Ötzi urheberrechtlich geschützt. :D

  • Vor 16 Jahren

    @Cane (« OH MANN!!!! Es geht doch nicht darum das ein anderer oder eine andere das auch so gut kann, sondern darum das ich das erfunden habe und nicht jemand anders....
    meinst du nicht juli könnte die songs von silbermond genau so gut singen??? »):

    Aber akzeptiere doch einfach dass du in deinem arbeitsvertrag diese art der rechteregelung zugestimmt hast!

  • Vor 16 Jahren

    natürlich habe ich dem zugestimmt...das ist ja wohl nicht die frage...aber wenn wir uns hier über geistiges eigentum und urheberrechte unterhalten(und möglicherweise über knebelverträge in der musikindustrie), dann ist dieser vergleich doch mehr als angemessen

    Wie kommst du überhaupt darauf das ich das nicht akzeptiere?

  • Vor 16 Jahren

    man sollte immer aufpassen, das man nicht alles auf den kleinsten gemeinsamen nenner herunterbricht um übereinstimmung zu erzielen.

    desweiteren ist es recht lästig mit dir zu diskutieren, solange du argumente nicht akzeptierst, sondern sie einfach nur abschmetterst.

    siehe das thema buch, bei dem schon heute in den diversen verlagen die alarmglocken klingeln.

  • Vor 16 Jahren

    hei, du wirst genau für diese arbeit und deine urheberrechte entlohnt. wenn es dir nicht passt hast du a.) bei deinem vertrag was falsch gemacht und b.) kannst du dir ja n neuem job suchen.
    @Cane («
    Wie kommst du überhaupt darauf das ich das nicht akzeptiere? »):

    vielleicht weil du hier rumheulst wie ein schulmädchen ? wär nur so ne idee

  • Vor 16 Jahren

    @BzR (« Ich weiß nicht, aber hast Du den Rest des Threads gelesen, bevor Du gepostet hast? Wenn ja, hättest Du vielleicht gesehen, worauf sich dieses Posting bezieht, nämlich auf die Behauptung, CDs seien früher billiger gewesen. »):

    Dein Problem verstehe ich jetzt nicht mehr, aber okay. Bodennebel hat darauf hingewiesen, dass CDs früher genauso teuer waren wie heute. Das hatte ich auch nie in Frage gestellt. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der absolute Preis einer CD (ob vor oder nach Euro-Umstellung) nicht der springende Punkt ist, sondern das insgesamt zu hohe Preisniveau von CDs - und das schon seit Markteinführung. Ich kanns dir aber gerne nochmal per PN erklären, falls es hier jemanden langweilt...
    @BzR (« Und wenn Du hier länger bleiben möchtest [...] Wenn Du damit ein Problem haben solltest, dann geh bitte gleich. »):

    Schätzelein, ich bin hier schon so lange unterwegs, da hast Du die Elektronen wahrscheinlich noch per Hand in die Telefonleitung gedrückt, also bitte...

    Greets,
    Peter.

  • Vor 16 Jahren

    @Peter W. («
    Schätzelein, ich bin hier schon so lange unterwegs, da hast Du die Elektronen wahrscheinlich noch per Hand in die Telefonleitung gedrückt, also bitte...

    Greets,
    Peter. »):

    29.06.2007 (11:52 Uhr)

    :D

    Der Thread beginnt Spaß zu machen, jetzt gibts endlich richtig Beef.

  • Vor 16 Jahren

    @Vapour Trail («

    desweiteren ist es recht lästig mit dir zu diskutieren, solange du argumente nicht akzeptierst, sondern sie einfach nur abschmetterst. »):

    wenn dir ne diskussion mit mir zu lästig ist, dann diskutier halt nicht...aber wo ich argumente nicht akzeptiere ist mir nicht ganz klar...

  • Vor 16 Jahren

    NICHT? SIEHE HIER...@Cane (« @BzR (« Da gibt es zwei Probleme: Erstens sind Deine Konzepte wahrscheinlich keine Werke im urheberrechtlichen Sinne, und zweitens gibt es Sonderregelungen für Urheberrecht im Anstellungsverhältnis. Das muss meines Wissens über den Arbeitsvertrag geregelt werden.

    Als Freiberufler z.B. läge das Urheberrecht (wenn es sich denn um ein Werk handeln würde) ganz klar bei Dir. Was aber natürlich nichts bringt, solange Du nicht auch über die verwandten Schutzrechte verfügst, und die werden zum großen Teil logischer Weise über einen Werkvertrag an den Auftraggeber abgetreten. »):

    blabla...ja klar.... »):

  • Vor 16 Jahren

    also ich dachte das wir das thema mit dem arbeitsvertrag durch hatten... es geht mir nur darum einen vergleich zu schaffen was geistiges eigentum angeht...um somit wir den bogen zum urspünglichen thema: urheberrecht falls du das nicht mehr weißt, zu schlagen...

  • Vor 16 Jahren

    ...und wie ich gerade sehe habe in eben diesem post auch auf das geistige eigentum hingewiese...das hast du im zitat nur weggelassen

  • Vor 16 Jahren

    dann mal andersherum.

    musik ist allgemeingut?

  • Vor 16 Jahren

    nach der urheberrechts definition ja wohl nicht

  • Vor 16 Jahren

    eher interessiert mich deine persönliche meinung.

  • Vor 16 Jahren

    nein das ist sie nicht....sie sollte allen zugänglich sein, das heißt kein anderer sollte mehr privilegien haben als ich eben auch...jeder soll sie sich beschaffen können...da sind wir dann aber schon wieder beim preis

  • Vor 16 Jahren

    sie ist kein allgemeingut sollte aber für jeden frei (umsonst?) zugänglich sein?

  • Vor 16 Jahren

    @Cane (« nein das ist sie nicht....sie sollte allen zugänglich sein, das heißt kein anderer sollte mehr privilegien haben als ich eben auch...jeder soll sie sich beschaffen können...da sind wir dann aber schon wieder beim preis »):

    siehe oben....wenn es kostenfrei wäre...dann wäre es ja allgemeingut...wie luft