Seite 5 von 25

Androhung von Polizeigewalt

Rap darf also prinzipiell erst einmal alles. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass auch jeder rappen darf? Offenbar ja. Da Rap da dieses frische, neue, große Jugendding ist, will ihn jetzt natürlich auch jeder benutzen, um sich frische, neue, jugendliche Zielgruppen zu erschließen. Die Polizei Berlin scheint sich aber noch nicht ganz sicher, ob das das richtige Vorgehen und dies der richtige Weg ist:

„Herzlich Willkommen“

+++ Werbesong für die Polizei Berlin – ja oder nein? Stimmen Sie mit ab +++Zwei unserer Kollegen haben in ihrer Freizeit den Song „Herzlich Willkommen“ produziert und uns angeboten, diesen für unsere Nachwuchswerbung zu nutzen. Das Lied soll vor allem junge Leute ansprechen und neugierig auf den Beruf des Polizisten machen.Was halten Sie von dem Song?Wenn das Lied bei Ihnen gut ankommt, wird es künftig als Werbesong eingesetzt und ein Musikvideo dazu produziert.Stimmen Sie bis zum 20. April 2015 auf unserer Homepage ab: www.berlin.de/polizei/beruf/polizist-polizistin-werden/formular.291437.phpPosted by Polizei Berlin on Donnerstag, 9. April 2015

Deswegen fragen sie auch wieder nicht Afrika Bambaataa, sondern ihren Facebook-Freundeskreis: "Zwei unserer Kollegen haben in ihrer Freizeit den Song 'Herzlich Willkommen' produziert und uns angeboten, diesen für unsere Nachwuchswerbung zu nutzen. Das Lied soll vor allem junge Leute ansprechen und neugierig auf den Beruf des Polizisten machen. Was halten Sie von dem Song? Wenn das Lied bei Ihnen gut ankommt, wird es künftig als Werbesong eingesetzt und ein Musikvideo dazu produziert." Fällt das eigentlich unter 'Androhung von Gewalt'? Androhung von Polizeigewalt? Hilfe.

Seite 5 von 25

Weiterlesen

Noch keine Kommentare