Volker Beck, Bundestagsabgeordneter und parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, hat am vergangenen Donnerstag gemeinsam mit dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland LSVD Amazon.de, bol.de/buch.de und buecher.de wegen des Vertriebs homophober Musik …

Zurück zur News
  • Vor 15 Jahren

    Die Bundesprüfstelle wird erst auf Antrag tätig. Das heißt, prinzipiell wird erst mal alles veröffentlicht (weil das Grundgesetz ja ein Zensurverbot beinhaltet, was in diesem Fall als Vorzensur ausgelegt wird).

    Also muss erst mal jemand kommen und bei der Bundesprüfstelle einen Antrag auf Indizierung stellen.

    Und freie Meinungsäußerung hört natürlich da auf, wo die Grundrechte anderer Menschen eingeschränkt werden. Da ist bei Bounty Killer und Konsorten definitiv der Fall, weil deren Texte diskriminierend bis ins Mark sind.

  • Vor 15 Jahren

    Amazon wies die Vorwürfe mittlerweile zurück. Die Musik seien frei erhältlich und laut der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien weder indiziert noch verboten. Falls Sizzla & Co von der Prüfstelle beanstandet würden, wolle Amazon sie sofort aus dem Programm nehmen.

    Eigtl. Ende jeglicher diskussion - solange sich darna nichts ändert, ist es ein promomove einer möchtegern-gutmenschen-partei.

    Was allerdings nichts an der fragwürdigkeit besagter texte ändert.

  • Vor 15 Jahren

    @Olsen (« Die Bundesprüfstelle wird erst auf Antrag tätig. Das heißt, prinzipiell wird erst mal alles veröffentlicht (weil das Grundgesetz ja ein Zensurverbot beinhaltet, was in diesem Fall als Vorzensur ausgelegt wird).

    Also muss erst mal jemand kommen und bei der Bundesprüfstelle einen Antrag auf Indizierung stellen.

    Und freie Meinungsäußerung hört natürlich da auf, wo die Grundrechte anderer Menschen eingeschränkt werden. Da ist bei Bounty Killer und Konsorten definitiv der Fall, weil deren Texte diskriminierend bis ins Mark sind. »):

    Eigentlich ja ein dummes System - Es können schon tausende Tonträger von Jugendlichen gekauft worden sein, bis ein Mensch, der etwas genauer hinhört, die CD in die Hände bekommt, merkt, dass da was nicht stimmt und das meldet :) Dauert alles sehr lange, aber es stimmt schon, dass die Meinungfreiheit nicht beschnitten werden darf.

  • Vor 15 Jahren

    @Olsen (« Die Bundesprüfstelle wird erst auf Antrag tätig. Das heißt, prinzipiell wird erst mal alles veröffentlicht (weil das Grundgesetz ja ein Zensurverbot beinhaltet, was in diesem Fall als Vorzensur ausgelegt wird).

    Also muss erst mal jemand kommen und bei der Bundesprüfstelle einen Antrag auf Indizierung stellen.

    Und freie Meinungsäußerung hört natürlich da auf, wo die Grundrechte anderer Menschen eingeschränkt werden. Da ist bei Bounty Killer und Konsorten definitiv der Fall, weil deren Texte diskriminierend bis ins Mark sind. »):

    genau so ist es; kompliment an olsen

  • Vor 15 Jahren

    @Olsen («
    Es können schon tausende Tonträger von Jugendlichen gekauft worden sein »):

    könnten...:D

  • Vor 15 Jahren

    davon mal abgesehen:

    "Amazon wies die Vorwürfe mittlerweile zurück. Die Musik seien frei erhältlich und laut der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien weder indiziert noch verboten. Falls Sizzla & Co von der Prüfstelle beanstandet würden, wolle Amazon sie sofort aus dem Programm nehmen."

    was soll becks anzeige gg amazon?

    definitiv der falsche gegner.

    die haben null vorsatz bzgl des vorwurfs.

    wenn schon, dann ran an die plattenfirmen, die solches veröffentlichen!

    natürlich geht das nur nach eingehender klärung der texte.
    das posting über mir relativiert hierbei ja evtl einiges.

  • Vor 15 Jahren

    Das kommt mal wieder bei rum, wenn ein Gutmensch und Politiker sich in Dinge einmischt, von denen er keine Ahnung hat. Erst wurde auf Rapper die Jagd eröffnet und jetzt sinds die bösen Jamaikaner.

    Dieser schwule Moralapostel begreift einfach nicht, dass die Texte nicht so wörtlich zu nehmen, sondern im künstlerischen Kontext zu sehen sind. Nebenbei ist das natürlich eine ausgezeichnete Gelegenheit, ins Medieninteresse zu rücken und sich als DER Politiker zu profilieren, der für Minderheitenrechte eintritt :alt:

    wie man hier sieht, scheint das Konzept aufzugehen :rolleyes:

  • Vor 15 Jahren

    @Bounci (« Dieser schwule Moralapostel begreift einfach nicht, dass die Texte nicht so wörtlich zu nehmen, sondern im künstlerischen Kontext zu sehen sind. »):

    Ich denke es ist schwierig anderen Menschen vorschreiben zu wollen, wovon sie sich beleidigt fühlen sollen und wovon nicht. ;)

    Wenn ich dich einen Hurensohn nenne du dich beleidigt fühlst und ich dann sage das wäre aber nur Spaß gewesen, gar nicht so gemeint, dann wird dich das im Nachhinein sicherlich herzlich wenig interessieren. Du wirst trotzdem nicht wollen, dass ich dich so nenne.

    Und den Jamaikanern würde es sicherlich auch nicht gefallen, wenn jemand dort auftritt und rassistische Texte im Programm hat. Selbst wenn diese im künstlerischen Kontext zu sehen sind.

    Deswegen sollte man mit solchen Sachen vorsichtig sein, solange man andere Menschen damit beleidigt ist es eigentlich ziemlich egal ob es so gemeint war oder nicht.

  • Vor 15 Jahren

    @Gojira (« @Bounci (« Dieser schwule Moralapostel begreift einfach nicht, dass die Texte nicht so wörtlich zu nehmen, sondern im künstlerischen Kontext zu sehen sind. »):

    Ob du jetzt zwingend mehr Ahnung von der Materie hast, wage ich mal zu bezweifeln. Sonst hättest du nicht deutschen HipHop und jamaikanischen Dancehall in Sachen homophobe Gewaltfantasien quasi auf eine Stufe gestellt. Wärend es in Deutschland gesellschaftlicher Konsenz ist, dass Gewalt gegen Schwule klar zu verurteilen ist, sieht das in Jamaica schon ganz anders aus und da fällt es mir auch ungleich schwerer, diese Aufrufe zur Gewalt auf seine Funktion als künstlerisches Stilmittel zu beschränken, was man bei deutschen HipHopern noch durchgehen lassen könnte (auch wenn es da trotzdem oft reichlich geschmacklos zugeht).

    Ich lege dir Nahe, zum Einstieg diesen Text zu lesen und deine arg verharmlosenden Aussagen nochmal zu überdenken.

    http://www.neon.de/kat/freie_zeit/musik/22… »):

    lies die mal die Anmerkungen zu dem Artikel durch, die sind weit besser als dieser selbst.

  • Vor 15 Jahren

    @naqaster (« @Bounci (« Dieser schwule Moralapostel begreift einfach nicht, dass die Texte nicht so wörtlich zu nehmen, sondern im künstlerischen Kontext zu sehen sind. »):

    Ich denke es ist schwierig anderen Menschen vorschreiben zu wollen, wovon sie sich beleidigt fühlen sollen und wovon nicht. ;)

    Wenn ich dich einen Hurensohn nenne du dich beleidigt fühlst und ich dann sage das wäre aber nur Spaß gewesen, gar nicht so gemeint, dann wird dich das im Nachhinein sicherlich herzlich wenig interessieren. Du wirst trotzdem nicht wollen, dass ich dich so nenne.

    Und den Jamaikanern würde es sicherlich auch nicht gefallen, wenn jemand dort auftritt und rassistische Texte im Programm hat. Selbst wenn diese im künstlerischen Kontext zu sehen sind.

    Deswegen sollte man mit solchen Sachen vorsichtig sein, solange man andere Menschen damit beleidigt ist es eigentlich ziemlich egal ob es so gemeint war oder nicht. »):

    wer hat bitte von den Raggaekünstlern persönlich Volker Beck beleidigt? von mir aus enthalten die Texte einige homophobe Phrasen, die man dann auch im Zusammenhang sehen muss (künstlerisches und gesellschaftliches Umfeld).

    es ist ein Unterschied, ob mich jemand persönlich anspricht und beleidigt oder dies in einem Song geschieht. Wenn ich mich dadurch "beleidigt" fühle, ist mir eh nicht mehr zu helfen, so einen Schuh darf man sich eben nicht anziehen.

    Kein Rapper könnte ein Battle bestreiten, ohne direkt beleidigt zu werden. Beck mimt hier die Mimose, um daraus für sich politisches Kapital zu schlagen; das begreift man aber im Gutmenschdeutschland nicht

  • Vor 15 Jahren

    @andrenuff (« @Olsen («
    Es können schon tausende Tonträger von Jugendlichen gekauft worden sein »):

    könnten...:D »):

    Dieses Zitat ist nicht von mir, sondern von Unbekannt. Also pass besser auf, was du mir in die Schuhe schieben möchtest.

  • Vor 15 Jahren

    Übrigens, Bounci, du bist ein wertloses Stück Scheiße.

    War aber jetzt überhaupt nicht beleidigend gemeint.

  • Vor 15 Jahren

    @Gojira (« Die Bundesprüfstelle ist doch nur für Sachen zuständig, die indiziert werden sollen (also unter dem Ladentisch noch völlig legal für Erwachsene zu beziehen sind).
    Hier soll die Verbreitung der Texte ja komplett verboten werden, wie das auch bei rassistischer Musik der Fall ist »):
    Es gibt seit ein paar Jahren zwei "Stufen" der Indizierung - Liste A und Liste B. Die auf Liste A geführten Tonträger dürfen (wie du erkannt hast) nur an Volljährige verkauft werden, eine Indizierung nach Liste B führt zu einem vollkommenen Verkaufsverbot und ggf. sogar zur Beschlagnahme der betroffenen Tonträger

  • Vor 15 Jahren

    @Olsen (« Übrigens, Bounci, du bist ein wertloses Stück Scheiße.

    War aber jetzt überhaupt nicht beleidigend gemeint. »):

    thx für das Kompliment :hoho:

  • Vor 15 Jahren

    @InNo (« @Gojira (« Die Bundesprüfstelle ist doch nur für Sachen zuständig, die indiziert werden sollen (also unter dem Ladentisch noch völlig legal für Erwachsene zu beziehen sind).
    Hier soll die Verbreitung der Texte ja komplett verboten werden, wie das auch bei rassistischer Musik der Fall ist »):
    Es gibt seit ein paar Jahren zwei "Stufen" der Indizierung - Liste A und Liste B. Die auf Liste A geführten Tonträger dürfen (wie du erkannt hast) nur an Volljährige verkauft werden, eine Indizierung nach Liste B führt zu einem vollkommenen Verkaufsverbot und ggf. sogar zur Beschlagnahme der betroffenen Tonträger »):

    Im Ansatz richtig, aber trotzdem falsch. Es stimmt, dass bei Indizierungen auf Liste B von der BPjM eine schwere Jugendgefährdung und evtl. auch ein Verstoß gegen §131 attestiert wird. Allerdings ist für Beschlagnahmungen immer ein Amtsgericht zuständig und die können durchaus auch Tonträger oder andere Medien beschlagnahmen, die auf Liste A stehen oder überhaupt nicht indiziert sind. Hat man ja vor kurzem im Videospielbereich bei "Condemned" gesehen, das nur auf Liste A indiziert wurde, aber dennoch von einem Amtsgericht in München bundesweit beschlagnahmt wurde und damit nicht verkauft werden darf. Eine Indizierung bedeutet in keinem Fall ein direktes Verkaufsverbot.

  • Vor 15 Jahren

    Indizierung bedeutet meines Wissens übrigens nur, dass ein Produkt nicht mehr an Jugendliche verkauft und öffentlich beworben werden darf.

  • Vor 15 Jahren

    @Bounci («

    wer hat bitte von den Raggaekünstlern persönlich Volker Beck beleidigt? von mir aus enthalten die Texte einige homophobe Phrasen, die man dann auch im Zusammenhang sehen muss (künstlerisches und gesellschaftliches Umfeld).

    es ist ein Unterschied, ob mich jemand persönlich anspricht und beleidigt oder dies in einem Song geschieht. Wenn ich mich dadurch "beleidigt" fühle, ist mir eh nicht mehr zu helfen, so einen Schuh darf man sich eben nicht anziehen.

    Kein Rapper könnte ein Battle bestreiten, ohne direkt beleidigt zu werden. Beck mimt hier die Mimose, um daraus für sich politisches Kapital zu schlagen; das begreift man aber im Gutmenschdeutschland nicht »):

    nein, verdammt, es ist kein unterschied!!

    wenn man selber nix weiß, bitte nicht diese dummheit manipulativ nach außßen hin propagieren!!!

    § 130 StGB
    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
    a) verbreitet,
    b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
    d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
    2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet

    noch fragen?

    wenn du das als "gutmenschentum" ansiehst (alleine der begriff wird zumeist nur von leuten verwendet, die latent rassistisch sind; immer jedoch intelligenzfeindlich), bitte. dann gern

  • Vor 15 Jahren

    @Olsen (« Indizierung bedeutet meines Wissens übrigens nur, dass ein Produkt nicht mehr an Jugendliche verkauft und öffentlich beworben werden darf. »):

    Das habe ich als bekannt vorrausgesetzt. ;)

  • Vor 15 Jahren

    Da traust du den meisten Lesern in diesem Thread aber zu viel zu, befürchte ich. :)

  • Vor 15 Jahren

    @dein_boeser_Anwalt («

    noch fragen? »):

    ähm, ja

    du wirst doch nicht ernsthaft behaupten wollen, dass Reggae- oder Dancehall-Musiker aus Jamaika

    -zum Hass gegen Teile der Bevölkerung (hier in Deutschland!) aufstacheln oder

    -Teile der (deutschen) Bevölkerung beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden,

    und dies, in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden (in Deutschland) zu stören?

    Kein einziges der Tatbestandsmerkmale des § 130 StGB ist erfüllt. Man sollte es vielleicht damit versuchen, die Kirche im Dorf zu lassen und sich nicht der Lächerlichkeit preiszugeben, wenn in einigen Songs homophobe Phrasen vorkommen. Nebenbei sei erwähnt, dass Art. 5 GG die Freiheit der Kunst schützt...