Das Justizministerium hat seinen Entwurf zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte überarbeitet. Brigitte Zypries will Privat-Downloader gegen "exorbitante Anwaltskosten" schützen.

Berlin (mk) - Die Warnrufe der Verbraucherschützer finden anscheinend Gehör. Zwar hält Bundesjustizministerin Brigitte Zypries an den Eckpunkten der Neuregelung des Urheberrechts fest. In einigen wichtigen Punkten jedoch hat sie ihren Entwurf nun überarbeitet und - aus Sicht des Musikliebhabers - entschärft.

So müssen Provider nach dem neuen Entwurf der Musik- und Filmindustrie nur noch in bestimmten Fällen Auskunft über private Nutzer erteilen. Außerdem will Zypries gegen "hinterfragungswürdig" überhöhte Anwaltskosten bei der Abmahnung von Urheberrechtverstößen vorgehen - am Freitag verkündete sie hierzu den neuen Gesetzesentwurf. Damit will sie eine Obergrenze für die Gebühren abgemahnter Filesharer festlegen.

Wenn Privatpersonen beispielsweise ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück zum Download ins Netz stellen, sollen sie dafür zukünftig nicht mehr mit überteuerten Juristenrechnungen bestraft werden. "Wenn Anwälte in einem solchen Fall ein Honorar von 2.500 Euro in Rechnung stellen, schießen sie eindeutig übers Ziel hinaus", sagte Zypries laut AP bei der Vorstellung des neuen Entwurfs. Sofern es sich um eine einzige Urheberrechtsverletzung handele, dürfe das Anwaltsbüro für die erste Abmahnung ab sofort nur noch 50 Euro veranschlagen.

Zypries Abmahndeckelung ersetzt damit zwar nicht die sogenannte "Bagatellklausel", die ursprünglich für den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle vorgesehen war. Nach ihr sollte der private User straffrei bleiben, wenn die Menge der nicht lizenzierten Kopien gering sei und lediglich privat genutzt würde. Sie schützt die Privatsharer aber dennoch, da Kosten-Erstattungsansprüche bei Klagen nun begrenzt werden.

Sofern die Filesharer kommerzielle Interessen verfolgen, gegen das Urheberrecht also in gewerblichem Ausmaß verstoßen, soll die Regelung für sie nicht greifen. Es gehe nicht darum, die Verletzung geistigen Eigentums zu bagatellisieren, so die Justizministerin.

Weiterhin präzisierte Zypries die umstrittenen Regelung zum Auskunftsanspruch gegenüber Providern. Ursprünglich sollten Vertreter von Musik- und Filmindustrie Informationen über private Nutzer erhalten, wenn diese gegen das Urheberrecht verstoßen und es sich hierbei um einen "gewichtigen Eingriff" handelt. Nun können Auskünfte nur dann eingefordert werden, wenn die Verdächtigen das Recht zum Schutz geistigen Eigentums "in gewerbsmäßiger Weise" verletzt - Privat-Downloader bleiben also ausgenommen.

Am heutigen 20. November berät der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erneut über den zweiten Korb zur Urheberrechtsreform.

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