Beyoncé muss auf die weitere Verbreitung der Deluxe-Edition ihrer aktuellen Platte "B'Day" verzichten. Ein Gericht in Manhattan hat der Klage von R'n'B-Sängerin Des'ree stattgegeben und die Plattenverkäufe gestoppt.

New York (al) - Drei Wochen nach der Veröffentlichung der Deluxe-Edition von Beyoncé Knowles neuem Album "B'Day" werden die Plattenläden leergeräumt. Jedoch plündern nicht die Fans die Regale, sondern die Verkäufer selbst nehmen die gewinnbringenden Scheiben aus ihrem Sortiment. Im Urheberrechtsstreit zwischen R'n'B-Sängerin Des'ree und Beyoncé entschied jetzt ein Gericht, dass die Künstlerin ihre Platte aus dem Verkehr ziehen muss.

Am 18. April 2007 hatte Des'ree Klage gegen die 25-jährige Popdiva eingereicht. Die hatte sich nämlich, nachdem sie die Einwilligung für die Veröffentlichung des Songs "Kissing You" der Britin vom "Romeo & Julia"-Soundtrack bekommen hatte, einfach über zwei klitzekleine Bedingungen hinweggesetzt: Erstens sollte laut Vereinbarung der Text nicht verändert werden und außerdem sollte kein neues Video zum Stück erscheinen.

Nun aber ist das Lied als "Still In Love (Kissing You)" auf der Deluxe-Edition von "B'Day" zu finden, und ein Video hat Knowles ebenfalls gedreht. Vor einiger Zeit sprach sie mit MTV über ihre Intention, das Lied ohne Erlaubnis zu veröffentlichen. Dort sagte sie: "Ich habe es aufgenommen, weil ich es schon immer geliebt habe."

Des'ree verlangte daraufhin 150.000 Dollar Schadensersatz und die sofortige Einstellung der CD-Verkäufe. Wie MTV.com heute berichtet, hat das damit befasste Gericht in Manhattan der Klage stattgegeben und die Verkäufe werden, bis zu einer weiteren Anhörung am 4. Mai, gestoppt.

Am Donnerstag betont das Label in einer Erklärung, dass die "B'Day Deluxe Edition" in "Deutschland ohne Einschränkung weiterhin im Handel verfügbar" sei. Der beanstandete Track ist auf der deutschen Version der "B'Day Deluxe Edition" auch nicht enthalten.

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Beyoncé

Beyoncé,  | © Parkwood Entertainment (Fotograf: 13thWitness/Invision) Beyoncé,  | © Parkwood Entertainment (Fotograf: 13thWitness/Invision) Beyoncé,  | © Parkwood Entertainment (Fotograf: 13thWitness/Invision) Beyoncé,  | © Parkwood Entertainment (Fotograf: 13thWitness/Invision) Beyoncé,  | © Parkwood Entertainment (Fotograf: 13thWitness/Invision) Beyoncé,  | © Parkwood Entertainment (Fotograf: 13thWitness/Invision) Beyoncé,  | © Parkwood Entertainment (Fotograf: 13thWitness/Invision) Beyoncé,  | © Parkwood Entertainment (Fotograf: 13thWitness/Invision)

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16 Kommentare

  • Vor 17 Jahren

    Wer ist diese olle Desree uberhaupt...die kann doch froh sein das ihr song von einer so talentierten Sangerin wie Bee gesungen wird!!!ich mein muss die jetzt damit nerven,fur die interessiert sich doch eh kein Mensch mehr..

  • Vor 17 Jahren

    Des'ree hat temporär grossen Erfolg mit den Singles "Life" und "You gotta be" (was ich persönlich gar nicht mal so schlecht gefunden habe) gefeiert. Und wenns um die Finanzen geht, sind in jedem Business solch altruistische Gedanken wie "Schön, dass mein Song von einer talentierten Sängerin gesungen wird" ganz schnell vergessen...

  • Vor 17 Jahren

    was überhaupt für ein schwachsinn. bloß weil jemand talentiert ist, soll er eibfach so das geistige eigentum anderer leute klauen dürfen, und die sollen auch noch froh sein?

    beyoncé ist ja selber schuld. wie kann man so blöd oder so eingebildet sein, sich einfach über einen gültigen vertrag hinweg zu setzen, den sie selber so angenommen hat?

    geschieht ihr recht. :)