Nach längerem juristischen Hin und Her muss Stefan Raab nun doch 20.000 Euro bezahlen, weil er eine Frau mit Schultüte als "Dealer" hingestellt hatte.

München (joga) - Stefan Raab muss wegen Beleidigung 20.000 Euro zahlen und einen Entschuldigungsbrief schreiben. Das entschied das Landesgericht München in zweiter Instanz. Dafür zieht die Klägerin ihren Strafantrag gegen den Fernsehmoderator zurück.

Dem Urteil waren bereits mehrere Verfahren vorausgegangen. Wegen Beleidigung und Verletzung des Kunsturhebergesetzes hat ihn das Amtsgericht München bereits im September 2005 in erster Instanz zu 150.000 EUR Strafe verdonnert. Das Kammergericht Berlin hatte allerdings zuletzt eine mit hohen Schadensersatzforderungen einher gehende Zivilklage abgewiesen.

Zur Begründung hatte das Berliner Gericht angeführt, dass es der Frau zu offensichtlich ums Geld gegangen sei. So habe sie beispielsweise nicht auf ein Angebot Raabs reagiert, die Sache öffentlich richtigzustellen.

Auslöser der Auseinandersetzungen war ein Beitrag in "TV Total", in dem Raab eine Frau ohne ihre Einwilligung mit der Schultüte ihrer Tochter gezeigt hatte. Sein Kommentar zu dem Bild: "Unfassbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser." Raab selbst war nicht anwesend.

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