Das Landgericht Frankfurt hat Schwesta Ewa wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

(joga) - Schwesta Ewa muss übereinstimmenden Medienberichten zufolge für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt verurteilte die 32-Jährige in seiner heutigen Urteilsverkündung wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung. Die ebenfalls von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe der Zuhälterei und des Menschenhandels sah das Gericht dagegen als nicht erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate Haft beantragt.

Der Haftbefehl wurde zunächst aufgehoben, das Urteil ist noch nicht rechtsgültig. Damit kommt Schwesta Ewa vorläufig frei, nachdem sie die letzten acht Monate in U-Haft verbracht hatte.

Dass Ewa Gewalt anwendete, ist unstrittig

Zwischenzeitlich hatte es nach einer deutlich höheren Haftstrafe für Schwesta Ewa ausgesehen. Doch die Staatsanwaltschaft konnte den von ihr erhobenen Vorwurf, die Rapperin habe mehrere junge Mädchen zur Prostitution gezwungen, nicht beweisen. Ganz im Gegenteil sagten die angeblichen Opfer aus, sie selbst hätten die Rapperin um zuhälterische Dienste gebeten.

Dass Ewa ihre Schützlinge häufig schlug, war dagegen unstrittig. Allerdings nahmen die Opfer Ewa auch in dieser Frage in Schutz - derartige Gewaltanwendung sei in dieser Szene einfach ganz normal. Die hinterzogenen Steuern - es soll sich etwa um 50.000 Euro handeln, hat Schwesta Ewa mittlerweile nachbezahlt.

In Anbetracht der bröckelnden Anklage und des Prozessverlaufs erscheint das Urteil relativ hart. Es ist also anzunehmen, dass Schwesta Ewa in Berufung gehen wird.

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laut.de-Porträt Schwesta Ewa

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