Seite 3 von 20

Arch Enemy vs. J Salmeron II

Salmeron hatte sein Foto auf Instagram geteilt, wo es unter anderem Arch Enemy-Sängerin Alissa White-Gluz selbst und einige Fans reposteten. Während der Fotograf hier noch ein Auge zudrückte, weil mit dem Teilen kein kommerzieller Zweck verfolgt wurde, war für ihn eine rote Linie überschritten, als die Firma Thunderball Clothing wiederum White-Gluzes Post repostete, um auf die getragene Lederweste – ein Produkt der Firma – und damit auf ihr Business aufmerksam zu machen. Also machte er Thunderball Clothing auf die Notwendigkeit einer Lizenzgebühr im Falle der Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Bildes aufmerksam und forderte eine Entschädigung, zunächst via Instagram-Direct-Message, als hier die Antwort ausblieb auch via E-Mail.

Auf diese E-Mail antwortete schließlich nicht etwa Marta Gabriel, die Betreiberin von Thunderball Clothing, sondern ein vorerst anonym bleibender Vertreter der Band (wie sich später herausstellte, wohl Alissa White-Gluz selbst). Und zwar wie folgt:

"Alissas Sponsoren und Fanclubs sind autorisiert, Bilder von ihr zu teilen. Thunderball Clothing ist ein Sponsor Alissas und Arch Enemys. Arch Enemy liebt nette Kooperation zwischen Fotografen, Fans und Festivals, und Momente eines Konzerts zu teilen ist ein Weg, um verbunden zu bleiben. Allgemein gesprochen: Fotografen schätzen, wenn ihre Arbeit so viel wie möglich gezeigt wird, und wir sind dankbar für die tollen Fotos, die Konzertfotografen bereitstellen."

Salmeron ließ das nicht auf sich sitzen und machte den Absender darauf aufmerksam, dass keineswegs die abgebildete Person – in diesem Fall Alissa White-Gluz/Arch Enemy – Dritten die Verwertungsrechte an einem Bild übertragen kann, sondern nur der Copyright-Holder, in diesem Fall also der Fotograf. Dabei sei auch erwähnt, dass Instagram selbst im Gegensatz zu Facebook keine Repost-Funktion anbietet, sodass durch separate Apps erstellte "Reposts" auf den ersten Blick nicht von eigenen Posts unterscheidbar sind und das Bild de facto neu hochgeladen wird. Salmeron hielt an seiner Entschädigungsforderung fest.

Daraufhin meldete sich Arch Enemy-Managerin (und frühere Sängerin der Band) Angela Gossow, setzte Label-Verantwortliche und Booking-Agenten in CC und schrieb: "Übrigens stört es Sie sicher nicht, dass sie bei künftigen Arch Enemy-Performances nicht mehr willkommen sind, sei es auf Festivals oder bei Solokonzerten. [...] Keine Band möchte Fotografen vor Ort, die später solch drohende Korrespondenz schicken, um ihre Bilder zu monetarisieren."

Hier lest ihr den ausführlichen Original-Artikel auf metalblast.net.

Seite 3 von 20

Weiterlesen

1 Kommentar mit 2 Antworten

  • Vor 5 Jahren

    "und machte den Absender darauf aufmerksam, dass keineswegs die abgebildete Person – in diesem Fall Alissa White-Gluz/Arch Enemy – Dritten die Verwertungsrechte an einem Bild übertragen kann"

    genau dieses spannungsfeld ist teil des problems. es stellt sich doch die frage, ob bei der copyright-konstruktion das verwertungsrecht und die position des abgewbildeten nicht sträflich unterbewertet.

    denn welcher privatmann oder rockstar würde das knippsen überhaupt autorisieren, so man hinterher genau bei jenen, die ohne die abgebildete person gar keinen job hätten, umm die verwendung des eigenen konterfeis betteln muss.

    die lösung wäre so einfach: einfach beiden per gesetz die möglichkeit einräumen, bei gleichzeitigem beteiligungsgebot im verdienstfall.

    • Vor 5 Jahren

      Naja, dafür gibts ja die Akkreditierung. Damit autorisiert der später Fotografierte bzw. sein Management/der Veranstalter den Fotografen zum Knipsen. Ohne Foto-Akkreditierung bekommt man keine entsprechende Kamera ins Venue geschweige denn in Bereiche, die es ermöglichen würden, Fotos zu schießen, die der Künstler später für eigene Zwecke gebrauchen könnte.

    • Vor 5 Jahren

      ja, natürlich. aber das ändert nichts am obig angedeuteten rechtsphilosophischen spannungsfeld.