Ein erboster Hörer wehrt sich gegen den Kopierschutz. Er hat BMG wegen Betrugs, Computerbetrugs und Urheberrechtsverletzung verklagt.

München (ps) - Endlich hat es jemand gewagt, sich gegen die Vorherrschaft der Medienkonzerne zu stellen. Ein ostwestfälischer Musikfan erstattete Strafanzeige gegen BMG, da er seinen neu erworbenen Sampler "Just The Best" nicht auf seinem PC abspielen könne, die Audio-Dateien sich nicht in MP3s umwandeln ließen und die CD auch nicht kopierfähig sei. Außerdem sei weder auf der CD noch auf dem Cover ein entsprechender Hinweis auf einen Schutz zu finden.

Für den Ostwestfalen eine klare Sache: Betrug und Computerbetrug. Außerdem sei der Kopierschutz ein Verstoß gegen das Urheberrecht, das jedem Verbraucher das Recht auf private Kopien genehmigt. Ohne einen entsprechenden Hinweis, sei er davon ausgegangen, von diesem Recht Gebrauch machen zu können.

Der Ankläger macht geltend, dass man sich immer sicher sein konnte, dass man seine gekaufte CD auch im CD-ROM Laufwerk des Computers abspielen könne, alles andere sei "völlig unüblich". Ob es zu einer Verhandlung kommen wird, steht aber noch in den Sternen. Die Müncher Staatsanwaltschaft, die mit dem Fall beauftragt ist, hat sich bis jetzt noch nicht zur Anklage geäußert.

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