Neben Hip-Hop-Videos kommentiert Julien auch gerne mal Lokführer-Streiks. Sollte er lieber nicht.

Westerkappeln (juf) - Wer über eine Millionen Follower bei Youtube hat, sollte sich überlegen, wie er sich äußert. Julien, der den Youtube-Kanal JuliensBlogBattle und JuliensBlog betreibt und als Host von "Juliens Music Cypher" auch in Rap-Kreisen einen Namen hat, stellte im vergangenen Jahr ein Video online, in dem er den Lokführer-Streik der GDL, sagen wir mal, 'kommentiert':

"Wisst ihr noch, wie die Juden mit Zügen nach Auschwitz transportiert wurden ? Man sollte die Zugführer da hinbringen. Ich fahr den Zug und zwar umsonst. Und ohne zu streiken". Aua.

Das kommt heraus, wenn Provokation in Dummheit umschlägt. Als ob das nicht schon genug wäre, fügt er noch hinzu: "Vergasen sollte man die Mistviecher". War doch alles nur witzig gemeint. Wir haben herzhaft gelacht.

Wer so viel Nonsens verzapft, muss dafür auch die Quittung bekommen. Das Amtsgericht in Tecklenburg sah den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt an und brummte Julien dafür eine Geldauflage von 15.000€ auf, zusätzlich acht Monate Freiheitsstrafe mit einer Bewährungsfrist von drei Jahren.

"Ich habe noch krassere Sachen gemacht, nur ohne NS-Zeit. Dass man das in Deutschland nicht darf, habe ich nicht gewusst", zitieren die Westfälischen Nachrichten den Blogger. Doch: Unwissenheit oder auch Dummheit schützt vor Strafe nicht.

12 Kommentare mit 14 Antworten

  • Vor 8 Jahren

    JuliensBlog hat seine Halbwertszeit schon lange überschritten. Aber abgesehen davon und dass der Witz geschmacklos und vor allem nicht witzig war (da musste auf Teufel komm raus irgendein krasser Vergleich her) find ich die Strafe dann doch ein wenig hart. Ich weiß ja nicht wie hart ihn die 15000 Euro treffen, aber dass er für einen schlechten Witz 8 Monate ins Gefängnis könnte, find ich dann doch etwas übertrieben.

    • Vor 8 Jahren

      Ich glaub, in das Strafmaß hat noch die berechtigte Aversion des Richters mit reingespielt.

    • Vor 8 Jahren

      Übertrieben? Volksverhetzung ist eben kein "schlechter Witz" sondern eine Straftat. Zurecht! Immer noch nicht kapiert?

    • Vor 8 Jahren

      "wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost".

      Zumindest den Punkt der Verharmlosung sehe ich hier ganz deutlich

    • Vor 8 Jahren

      Ich halte das Urteil gegen diesen Vollpfosten für gerechtfertigt und bin dankbar dafür, dass hier diesbezüglich kein Spaß verstanden wird.

    • Vor 8 Jahren

      Strafgesetzbuch (StGB)
      § 130 Volksverhetzung

      (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
      1.
      gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
      2.
      die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
      wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
      (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
      1.
      eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
      a)
      zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
      b)
      zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
      c)
      die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
      2.
      einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
      3.
      eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

    • Vor 8 Jahren

      Kommt ihr in einem Musikforum jetzt ernsthaft mit Gesetzeswortlauten und wollt Juristisch argumentieren? Da kommt eh nur Quatsch bei raus, abgesehen davon, dass ich den Richter doch kompetenter im Umgang mit Gesetzen einschätze als mich oder 99% der Kommentaren hier. Mein Kommentar war nie darauf bezogen, ob das Urteil nun juristisch fundiert ist. Von meinem persönlichen subjektiven Rechtsempfinden, find ich die Strafmaß dann doch etwas zu hart.

    • Vor 8 Jahren

      Vor allem wenn Hobby-Juristen nach 2 Minuten Internet-"Recherche" den Gesetzestext in Foren reinkopieren. Großartig!

    • Vor 8 Jahren

      1st RULE: You do not talk about FIGHT CLUB.

      2nd RULE: You DO NOT talk about FIGHT CLUB.

      3rd RULE: If someone says "stop" or goes limp, taps out the fight is over.

      4th RULE: Only two guys to a fight.

      5th RULE: One fight at a time.

      6th RULE: No shirts, no shoes.

      7th RULE: Fights will go on as long as they have to.

      8th RULE: If this is your first night at FIGHT CLUB, you HAVE to fight.

  • Vor 8 Jahren

    Seine Kommentare sind nicht nur dumm, sondern absolut abstoßend. Wenigstens wurde er hierfür belangt. Gegen seinen extremen homophoben Sprüche ist leider noch niemand vorgegangen!

  • Vor 8 Jahren

    Nun ein geflopptes Album, nervige Stimmlage und eine seichte Vulgärhetorik, die man auf sämtlichen Pausenhöfen einschlägiger Schulen auch findet reichten wohl nicht aus

    Volksverhetzung..nun ob das auf die gängige, oftmals jugendliche Youtube-Szene überhaupt zutrifft? Deftige Kommentare gehören da zum guten Ton und da brauchts keinen Julien der ihnen Neues eintrichert

    Wie dem auch sei, für pubertären Schwachsinn muss man geradestehen