Rapper Jigzaw reist in die Türkei aus und entgeht so seiner Abschiebung. Zuvor wird er beim Videodreh zur Single "Energie" polizeilich in Gewahrsam genommen.

Hagen (dok) - Der in Hagen als Nuhsan Coskun geborene, selbsternannte Alpha-Rapper Jigzaw hat am Montag den 3. Juni Deutschland in Richtung Türkei verlassen. Damit kommt er seiner Abschiebung voraus, die für gestern angesetzt war.

Der Musiker mit armenischen Wurzeln steht seit längerer Zeit im Blickpunkt polizeilicher Ermittlungen. Bisher sammeln sich in Jigzaws Polizeiakte 40 Delikte, darunter Gewalt-, Drogen- und Diebstahlvergehen. Unter anderem soll er 2017 einen Mann vor einem Wettbüro mit einer Machete tätlich angegangen haben. Dafür wurde er vom Amtsgericht Hagen wegen gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Dadurch verschob sich auch die bereits geplante Abschiebung. Medienwirksam wurde er im Juni 2018 von seinem Labelboss Kollegah, der die Kaution für ihn bezahlte, von der Haftanstalt abgeholt.

Konfrontation mit der Polizei beim Video-Dreh

Im Vorfeld seiner Ausreise hatte Jigzaw in Hagen bei Aufnahmen zu seinem aktuellen Video "Energie" erneut eine Konfrontation mit der Polizei. Er hatte seine Fans dazu aufgerufen, ihn beim Videodreh zu unterstützen. Ungefähr 400 Fans wohnten dem Dreh bei.

Die Polizei schritt ein, da der Menschenauflauf ihrer Meinung nach den Verkehrsfluss auf der Straße beeinträchtigte. Den Aufforderungen der Polizei, die Straße zu räumen, leistete der aufgewühlte Menschenpulk erst Folge, nachdem Jigzaw kurzzeitig in Gewahrsam genommen wurde. Die Veröffentlichung seines zweiten Albums "Jiggi" ist ungeachtet der Vorfälle für den 5. Juli geplant.

Jigzaw - "Energie"

Jigzaw will wieder kommen

In einem Interview mit hiphop.de dementiert Jigzaw, dass es sich bei seiner Ausreise um eine Zwangsmaßnahme handelt - obwohl er nach der Polizeikontrolle vier Tage in Abschiebehaft saß.

"Am Ende des Tages ist es auch keine Abschiebung" gibt er zu Protokoll. Er brauche niemanden, der ihm ein Ticket kaufe, betont er die Freiwilligkeit seiner Ausreise. Gleichzeit kündigt er mit den Worten "es wird auch so sein, dass ich wiederkomme nach paar Jahren - zwei, drei Jahre isch [sic!] komm' wieder" seine Rückkehr an. Dafür müsste er sich aber über die fünfjährige Einreisesperre hinwegsetzen, die gegen ihn verfügt wurde.

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