Frankreichs oberste Verfassungshüter erklären die jüngst eingeführte Internetsperre nach dreimaligem Vergehen für verfassungswidrig. Die Rechtssprechung obliege auch in Zukunft einem Richter.

Paris (hohl) - Ohne Gerichtsbeschluss wird es in Frankreich keine Internetsperre für Raubkopierer geben - das bestätigte am Mittwochabend ein Sprecher des Verfassungsgerichts in Paris. Dort bewertet man den von der Regierung verabschiedeten Gesetzestext als nicht rechtmäßig (laut.de berichtete).

Laut Verfassungsrat lasse sich die Sperre nicht mit dem Gebot der Kommunikationsfreiheit vereinbaren, das Teil der allgemeinen Erklärung der Bürger- und Menschenrechte ist. Diese Freiheit umfasse heute auch die Nutzung des Internets.

Gerichtsbeschluss unverzichtbar

Das "Three Strikes Out"-Gesetz sieht vor, Internetusern nach drei abgemahnten Verstößen gegen das Urheberrecht die Netzverbindung zu kappen. Die Richter erklärten nun, dass ein solcher Eingriff nicht von der dafür von Regierungsseite eingerichteten HADOPI-Behörde beschlossen werden könne, sondern nur via Gerichtsurteil - so viel zum Thema Gewaltenteilung in Montesquieus Heimatland. Zudem betonten die Richter, der Beschluss würde die Unschuldsvermutung untergraben: Im Fall der Sperre würde der Besitzer des Anschlusses, nicht zwingend aber der Raubkopierer bestraft.

Internet-Provider begrüßten die Entscheidung, jedoch sehen Musik- und Filmindustrie in der Internetsperre weiterhin einen wichtigen Schritt in der Bekämpfung der Online-Piraterie. Jene hatten im Zuge des Mitte Mai verabschiedeten Gesetzes zugesagt, ihre Medien fortan ohne Kopierschutz zu veröffentlichen. Die Opposition in der französischen Nationalversammlung legte unmittelbar nach dem Beschluss Verfassungsklage ein.

Regierung hält am Plan fest

Die Regierung kündigte unterdessen bereits an, sich vom Urteilsspruch nicht lähmen zu lassen. Kulturministerin Christine Albanel plant das Gesetz so zu ergänzen, dass auch die Bedenken des Verfassungsgerichts ausgeräumt würden. Jene Instanz hätte zudem 90 Prozent der Gesetzesinhalte bestätigt. Vor allem sei das Versenden von Warnhinweisen per Mail und Briefpost weiterhin erlaubt.

Auch Deutschlands Musikindustrie-Verbandsvorsitzender Dieter Gorny begrüßt den französischen Regierungskurs weiter: "Das zentrale Element, der Versand von Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen und eine Sanktion bei deren Nichtbeachtung, ist von der Entscheidung des Verfassungsgerichtes nicht betroffen." Einer Umfrage zufolge stellten 70 bis 80 Prozent aller illegalen Downloader das Filesharing ein, nachdem sie eine solche Warnung erhalten haben.

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Urheberrecht Frankreich erneut pro Internetsperre

Im zweiten Anlauf hat die französische Nationalversammlung doch noch das "Three Strikes Out"-Gesetz beschlossen. Urheberrechtsverletzern drohen nun wieder bis zu drei Jahre Internetsperre sowie empfindliche Kosten.

11 Kommentare

  • Vor 14 Jahren

    @Anonymous (« ich würde die idioten die sich sowas ausdenken jetzt gerne auslachen.
    ich frage mich jetzt was das für ne bedeutung für deutschland hat? bei uns gibt es doch auch sowas wie informatationsfreihiet und unschuldsvermutung. »):

    Mal Schäuble anrufen :D

    Aber nett, dass die Industrie dafür zugesagt hätte, ihre Produkte ohne umgehbaren Kopierschutz zu verkaufen

  • Vor 14 Jahren

    @laut.de (« Im Fall der Sperre würde der Besitzer des Anschlusses, nicht zwingend aber der Raubkopierer bestraft. »):

    bin immer wieder verblüfft, was sich Juristen alles einfallen lassen
    @laut.de (« Jene hatten im Zuge des Mitte Mai verabschiedeten Gesetzes zugesagt, ihre Medien fortan ohne Kopierschutz zu veröffentlichen. »):

    moment, ich übersetz das mal:
    Zitat (« Jene hatten im Zuge des Mitte Mai verabschiedeten Gesetzes zugesagt, nicht mehr ihre Kunden zu bestrafen. »):

    denn der zahlende Kunde muss sich mit DRM rumärgern,
    der Pirat wird eher belohnt, der bekommt ja sein Zeug ohne Kopierschutz!

  • Vor 14 Jahren

    @Anonymous (« @Anonymous (« Diebstahl von Kulturgut = Bürgerrecht javascript:emoticon(':???:') »):

    Schon wieder so ein Troll der meint, dass Filesharing etwas mit Diebstahl zu tun hat. »):

    Klär mich auf ;)

  • Vor 14 Jahren

    @Anonymous («
    in den 80ern hat man die Musik auf leere Audio Kassetten überspielt. »):

    Jupp und wenn du deine Kopie dem Nächsten zur Verfügung gestellt hast und der seine Kopie seinem Kumpel, war die Quali so mies, dass man sich doch das Original-Tape gekauft hat.

    Und umständlich Musik im Radio aufnehmen wurde auch immer durch das Moderatoren-Gequatsche zum Rohrkrepierer. Mal davon abgesehen, dass man je nach Standort kein sauberes Radiosignal empfangen hat.

    Durch das Internet ist es möglich, unendliche viele Kopien verlustfrei zu erstellen und solange 99% der "Filesharer" das Konzept Filesharing nicht durchschauen, muss man es eben unterbinden.

  • Vor 14 Jahren

    @Anonymous («

    ?? »):
    Teilen. Ich kaufe etwas, du kaufst etwas anderes und dann tauschen wir es aus, um uns auf neue Bands zu bringen.
    99% der Leute nehmen nur, geben aber nichts, weil sie keine Originale kaufen. Sie haben nie vor, sich für eine neue Band anfixen zu lassen, sie wollen einfach nur kein Geld ausgeben.

  • Vor 14 Jahren

    Alles halb so schlimm. Musikindustrie = Jammern auf hohem Niveau.

    http://pressetext.de/news/090618032/musiki…