Der britische Drum'n'Bass-DJ und Producer Raymond Bingham alias Grooverider wurde gestern in Dubai zu einer saftigen Gefängnisstrafe wegen Drogenbesitzes verurteilt. Wie die Times berichtet, versuchte der 40-Jährige vor Gericht zu keinem Zeitpunkt, die Tat zu bestreiten. "Die Drogen waren in meinem …

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  • Vor 16 Jahren

    @abesøn (« darüber sollte man sich aufregen, und nicht weil ein kiffer seinen drum n bass club mit einem restriktiven arabischen staat mit anderem rechtssystem verwechselt hat, wofür er keinem die schuld geben kann außer seiner eigenen unfähigkeit. »):

    Über all diese Zustände der Unfreiheit, Willkür-Herrschaft und Unterdrückung sollte man sich aufregen. Und nicht auch noch den einen Zustand als Argument gegen die Notwendigkeit der Veränderung des anderen Zustands ausspielen. Das bringt nichts.

    Solidarität! Kennt ihr das?

    Ich wünsche jedem von euch, dass er bei seinem nächsten Joint, mal kräftig von den Bullen gefickt wird. Wer dann jammert, kriegt grad eine in die Fresse...

  • Vor 16 Jahren

    @Paranoid_Android (« @dude303 (« @BzR (« Ich mag Deine Vergleiche... :D

    Wenn jemand freiwillig in eine Region reist, in der Tsunamis normale rechtsstaatliche Praxis und an der Tagesordnung sind, darf er sich nicht wirklich wundern, wenn er nass wird.

    Und wenn ein Jude anno 1944 bewusst aus einem sicheren Ausland nach Deutschland gereist wäre, hätte er auch gewusst, worauf er sich einlässt.

    Eine Verhaftung wegen Drogenbesitzes ist weder eine Naturkatastrophe noch war Grooverider ein dort ansässiger Bürger, der einem veränderten Zeitgeist zum Opfer gefallen ist.

    Und jeder ist selbst schuld, an fast Allem. Insbesondere, wenn er kalkulierbare Risiken in Kauf nimmt. Nennt sich Eigenverantwortlichkeit.

    Klar ist ein solches Strafmaß völlig unangemessen und idiotisch, aber so sind dort nunmal die Regeln. Man hat dann drei Möglichkeiten: Entweder man meidet Orte mit solchen Regeln, oder man versucht sie zu ändern (mit welcher Legitimation auch immer), oder man passt sich an. Aber sie zu ignorieren, und dann zu weinen, wenn man erwischt wird, das ist bullshit. »):

    gratuliere dir zum dümlichsten posting das ich seit ewigkeiten gelesen habe!

    was meinst wozu gibts menschenrechte? damit die leut selber schuld sind wenn ihre menschenrechte verletzt werden - immerhin - he - sie hätten ja wohin gehen können wo ihre menschenrechte nicht verletzt werden...

    der argumentation nach ist also jede menschenrechtsverletzung schuld desjenigen dessen menschenrechte verletzt werden weil er nicht rechtzeitig geflohen ist!

    bravo, bravo, bravo für diese tolle argumentation!

    wenn deine menschenrechte einmal verletzt werden, du verfolgt oder völlig unverhältnismässigen strafen ausgesetzt bist hoff ich dann halt auch dass du meinst dass das deine eigene schuld bist weil du halt zur falschen zeit am falschen ort bist! »):

    du hast nichts von bzr's posting verstanden! »):

    Du hast tatsächlich nichts von meinem Posting verstanden. Das Posting war eine direkte Antwort auf etwas absurde Vergleiche von Subversive ein paar Postings weiter oben, und ich habe diese Vergleiche einfach ironisch umgedreht, um zu zeigen, dass sie eben nicht zur Situation passen.

    Wenn Du das nicht verstehst, bzw. meine Äußerungen schlicht außerhalb des Kontexts zitierst, erübrigt sich schlicht jede Diskussion mit Dir. Das wären leider Perlen vor die Säue, denn das zeigt mir, dass Du zu den Leuten gehörst, die nur das lesen/hören/Wahrnehmen, was sie wollen, und nur dann, wenn es ihre eh bereits vorhandene Meinung stützt, und in ihre Weltsicht passt.

    :boring:

    Wenn Du ernsthaft erwartest, dass ich auf Dich inhaltlich eingehe, dann betreibe zunächst ein wenig Textinterpretation. Lies Subversives Posting, darauf meines, auf das Du Dich bezogen hast, sowie die Vorhergehenden, in denen ich meine Meinung zu dem Thema dragelegt hatte, überlege Dir, was ich mit meinem Posting dann ausdrücken wollte, und dann können wir gerne darüber diskurieren, wenn es überhaupt noch notwendig ist.

    Letztendlich könnte ich das Missverständnis in drei einfachen Sätzen klären, aber dazu hab ich grad keinen Bock.

  • Vor 16 Jahren

    @CitizenKlong (« Sind Suchtmittel (und jetzt bitte keine Diskussion ob Cannabis eines ist) nicht eigentlich gerade dafür gemacht eigenverantworliches Handeln zu unterbinden? »):

    Du meinst ao auf die Art: Sorry Babe, kenn Dich nicht. War gestern so betrunken...

    Ja, auf Alkohol mag das zutreffen, aber bei Kiffern konnte ich das biher noch nicht beobachten.

    Abgesehen davon: Man nimmt gerne als Ausrede um von der Eigenverantwortung abzulenken, aber nur deshalb weil es gesellschaftlich akzeptiert ist, dass man unter Drogeneinfluss nicht voll zurechnungsfähig ist. Bei mir kommst Du damit nicht durch.

    Es ist mir echt scheißegal, wie besoffen Du warst, als Du diese Frage gepostet hast. Sie ist einfach nur dämlich...

  • Vor 16 Jahren

    Ich glaube eher, er spielt auf das Thema Sucht/Abhängigkeit an, das den freien Willen tatsächlich negativ beeinflusst, wenn nicht gar außer Kraft setzt.

    Ist aber eine sehr polarisierte Sicht des Ganzen.

  • Vor 16 Jahren

    @Latheraliz (« dein shalom kannst du dir in den arsch stecken du kackhaufen »):

    stiehl dich hier nicht hinfort, sondern erkläre bitte deine schrottige grundlos beleidigende äusserung.

    lg dba

  • Vor 16 Jahren

    @Subversive1 (« @dein_boeser_Anwalt («
    viele kamen zb nach 1935 nicht mehr raus wg nürnberger rassengesetze = fehlende gültige papiere = keine aufnahme durch drittländer; letzteres teils auch schon 1933 »):

    Deswegen sagte ich auch "vor 1933"

    Und der Kindefickervergleich wurde zu aller erst von einem Staatsanwalt vorgenommen...

    Abgesehen davon geht es mir hier grundsätzlich um das "selbst schuld". Wir leben in einer Gesellschaft und nicht jeder in seinem solipsistischen Traum...

    Wobei, wer weiß, das erklärte zumindest all diese irrealen und realitätsfernen Gestalten, denen ich ständig begegne... »):

    naja...vor 33 hatte man ja nicht wirklich damit gerechnet, dass dieser clown gewählt werden könnte.
    das war sicherlich naiv.

    hattest du denn damals keinen vernünftigen verteidiger.
    also bei derart entgleisenden und sachfremden äusserungen der STA muss man doch dazwischenhauen.
    hätten wir uns damas gekannt, wäre das sicherlich anders verlaufen :)

    was du mit dem ganzen sagen wolltest, ist schon angekommen und ist ja richtig.

    lg dba

  • Vor 16 Jahren

    [quote="Subversive1Nach meiner Auffassung (und meiner Auslegung des Artikels 20 GG) legitimiert das jeglichen Widerstand, inkl. Gewaltanwendung.

    :conknerv: »):

    ....wie du es immer wieder schaffst, alle relevanten rechtlichen meinungen durch deine interpretation einfach beiseite zu wischen :)

    lg dba

  • Vor 16 Jahren

    Vermutlich Antisemit... :saint:

    Was Anderes: Einiges aus diesem Artikel hat mich überrascht, und einige Überlegungen halte ich für diskussionswürdig. :)

    Zitat («
    Das Betäubungsmittelgesetz ist der direkte Nachfolger des Opiumgesetzes des Deutschen Reiches in der Fassung vom 10. Dezember 1929 (RGBl. I S. 215) und wurde am 24. Dezember 1971 veröffentlicht (BGBl. I S. 2092). Nach einigen redaktionellen Änderungen wurde das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln am 10. Januar 1972 neu bekannt gemacht (BGBl. I S. 1). Am 28. Juli 1982 und am 1. März 1994 erfolgten eine Neufassung, bzw. eine Neuveröffentlichung.

    Vom Opiumgesetz zum Betäubungsmittelgesetz [Bearbeiten]

    Bis zur Mitte der Jöcker Jahre war die Drogenpolitik im Verhältnis zu anderen Bereichen der Politik ein äußerst kleiner und gesellschaftlich kaum beachteter Politikbereich. Wohl vor allem auf Grund der geringen Zahl der sozial auffälligen Drogenkonsumenten blieb das Opiumgesetz weithin papierenes Gesetz ohne akute Verfolgungsrealität. Entsprechend niedrig war die Zahl der auf Grund des Opiumgesetzes verurteilten Personen. Anfangs der sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts lag diese Zahl zwischen 100 und 150 pro Jahr, das heißt zwei bis drei Verurteilungen pro Woche in der ganzen Bundesrepublik Deutschland.

    Ende der sechziger Jahre änderte sich der Stellenwert der Drogen- und speziell der Cannabispolitik schlagartig. Dies geschah vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklung (internationale Abkommen) und vor allem dem in den USA wahrgenommenen „Jugend-Drogen-Problem“. In Deutschland vermittelte die Presse nach dem reißerischen Vorbild in den Vereinigten Staaten von Amerika ab Ende der sechziger Jahre den Eindruck einer gewaltigen „Haschisch- und Drogenwelle“, die das Land zu überrollen drohte. Gleichzeitig wurde in der öffentlichen Meinung das Bild eines dramatischen sozialen Problems vorgezeichnet, das zudem mit dem vermutlich wichtigsten innenpolitischen Ereignis jener Zeit in Verbindung gebracht wurde, nämlich der hauptsächlich von Studenten getragenen Protestbewegung, die sich während der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD von 1966 bis 1969 als „Außerparlamentarische Opposition (APO)“ formiert hatte.

    Bei der Gesamtbetrachtung der historischen Entwicklung vom Opiumgesetz zum Betäubungsmittelgesetz ist zu beachten, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht frei ist, welche Ziele sie im Bereich der Drogenpolitik verfolgen will. Sie ist vielmehr durch eine Reihe von Übereinkommen im Rahmen der Vereinten Nationen (UNO) gebunden. Es handelt sich hierbei um das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel vom 30. März 1961 über Suchtstoffe in der Fassung des Protokolls vom 25. März 1972 zur Änderung des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel von 1961 (sogenannte Single-Convention) und um das Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über psychotrope Stoffe (Konvention über psychotrope Substanzen).

    Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber (Deutscher Bundestag und Bundesrat) im Dezember 1971 das Opiumgesetz vom 10. Dezember 1929, das vor allem die verwaltungsmäßige Kontrolle der medizinischen Versorgung der Bevölkerung mit Opium, Morphium und anderen Betäubungsmitteln regelte, durch ein neues „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz, BtMG)“ ersetzt. Dem neuen Gesetz vom 22. Dezember 1971, das am 10. Januar 1972 nach redaktionellen Änderungen neu bekannt gegeben wurde, liegt eine abstrakt-typologische Täterklassifizierung zugrunde, so dass nach der Vorstellung des Gesetzgebers jedem Tätertypus eine Sanktionsstufe zugeordnet werden kann, wobei die Höchststrafe von drei auf zehn Jahre heraufgesetzt wurde.

    Der Gesetzgeber (Legislative) ermächtigte in § 1 Abs. 2 bis 6 BtMG die Bundesregierung (Exekutive) durch Rechtsverordnung weitere Stoffe den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zu unterstellen. Diese Ermächtigungsgrundlage der Bundesregierung ist nicht mit dem Gewaltenteilungsprinzip des Grundgesetzes (GG) vereinbar, da das BtMG nicht nur Ordnungswidrigkeiten und Vergehen, sondern auch Straftaten (unter anderem kriminelle Handlungen) mit Strafe bedroht. Die Tatsache, dass nicht nur der Gesetzgeber, sondern ein Verordnungsgeber der Exekutive Straftatbestände schaffen kann, die mit hohen Freiheitsstrafen (seit dem 25. Dezember 1971 bis zu zehn Jahren, seit dem 1. Januar 1982 sogar Höchststrafen bis zu 15 Jahren) geahndet werden können, hat in den vergangenen Jahren immer wieder heftige und kontroverse Debatten im Kreise der Verfassungs- und Strafjuristen ausgelöst, da einerseits Grundrechtsbegrenzungen nur unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebotes erfolgen dürfen und anderseits die strafbewehrte Drogenprohibition kaum geeignet scheint, das gesetzgeberische Ziel (Verfügbarkeit der in den Anlagen aufgeführten Stoffe zu unterbinden) zu erreichen.

    Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681), das am 1. Januar 1982 in Kraft trat, wurde nicht nur für die besonders schweren Fälle eine Erhöhung der Strafobergrenze von 10 auf 15 Jahren Freiheitsstrafe vorgenommen, sondern auch die Definition der Betäubungsmittel geändert. In § 1 Abs. 1 BtMG wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes auf die in den Anlagen I bis III genannten Stoffe und Zubereitungen beschränkt. Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind nur die in den Anlagen I bis III genannten Stoffe und Zubereitungen (Positivliste). Die in den Anlagen I bis III genannten Stoffe und Zubereitungen sind Teil des Gesetzes. »):

  • Vor 16 Jahren

    @Subversive1 (« @abesøn (« darüber sollte man sich aufregen, und nicht weil ein kiffer seinen drum n bass club mit einem restriktiven arabischen staat mit anderem rechtssystem verwechselt hat, wofür er keinem die schuld geben kann außer seiner eigenen unfähigkeit. »):

    Über all diese Zustände der Unfreiheit, Willkür-Herrschaft und Unterdrückung sollte man sich aufregen. Und nicht auch noch den einen Zustand als Argument gegen die Notwendigkeit der Veränderung des anderen Zustands ausspielen. Das bringt nichts.

    Solidarität! Kennt ihr das?

    Ich wünsche jedem von euch, dass er bei seinem nächsten Joint, mal kräftig von den Bullen gefickt wird. Wer dann jammert, kriegt grad eine in die Fresse... »):

    danke f.d. unterstützung
    lg dba

  • Vor 16 Jahren

    @BzR (« Vermutlich Antisemit... :saint:

    Was Anderes: Einiges aus diesem Artikel hat mich überrascht, und einige Überlegungen halte ich für diskussionswürdig. :)

    Zitat («
    Das Betäubungsmittelgesetz ist der direkte Nachfolger des Opiumgesetzes des Deutschen Reiches in der Fassung vom 10. Dezember 1929 (RGBl. I S. 215) und wurde am 24. Dezember 1971 veröffentlicht (BGBl. I S. 2092). Nach einigen redaktionellen Änderungen wurde das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln am 10. Januar 1972 neu bekannt gemacht (BGBl. I S. 1). Am 28. Juli 1982 und am 1. März 1994 erfolgten eine Neufassung, bzw. eine Neuveröffentlichung.

    Vom Opiumgesetz zum Betäubungsmittelgesetz [Bearbeiten]

    Bis zur Mitte der Jöcker Jahre war die Drogenpolitik im Verhältnis zu anderen Bereichen der Politik ein äußerst kleiner und gesellschaftlich kaum beachteter Politikbereich. Wohl vor allem auf Grund der geringen Zahl der sozial auffälligen Drogenkonsumenten blieb das Opiumgesetz weithin papierenes Gesetz ohne akute Verfolgungsrealität. Entsprechend niedrig war die Zahl der auf Grund des Opiumgesetzes verurteilten Personen. Anfangs der sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts lag diese Zahl zwischen 100 und 150 pro Jahr, das heißt zwei bis drei Verurteilungen pro Woche in der ganzen Bundesrepublik Deutschland.

    Ende der sechziger Jahre änderte sich der Stellenwert der Drogen- und speziell der Cannabispolitik schlagartig. Dies geschah vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklung (internationale Abkommen) und vor allem dem in den USA wahrgenommenen „Jugend-Drogen-Problem“. In Deutschland vermittelte die Presse nach dem reißerischen Vorbild in den Vereinigten Staaten von Amerika ab Ende der sechziger Jahre den Eindruck einer gewaltigen „Haschisch- und Drogenwelle“, die das Land zu überrollen drohte. Gleichzeitig wurde in der öffentlichen Meinung das Bild eines dramatischen sozialen Problems vorgezeichnet, das zudem mit dem vermutlich wichtigsten innenpolitischen Ereignis jener Zeit in Verbindung gebracht wurde, nämlich der hauptsächlich von Studenten getragenen Protestbewegung, die sich während der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD von 1966 bis 1969 als „Außerparlamentarische Opposition (APO)“ formiert hatte.

    Bei der Gesamtbetrachtung der historischen Entwicklung vom Opiumgesetz zum Betäubungsmittelgesetz ist zu beachten, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht frei ist, welche Ziele sie im Bereich der Drogenpolitik verfolgen will. Sie ist vielmehr durch eine Reihe von Übereinkommen im Rahmen der Vereinten Nationen (UNO) gebunden. Es handelt sich hierbei um das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel vom 30. März 1961 über Suchtstoffe in der Fassung des Protokolls vom 25. März 1972 zur Änderung des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel von 1961 (sogenannte Single-Convention) und um das Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über psychotrope Stoffe (Konvention über psychotrope Substanzen).

    Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber (Deutscher Bundestag und Bundesrat) im Dezember 1971 das Opiumgesetz vom 10. Dezember 1929, das vor allem die verwaltungsmäßige Kontrolle der medizinischen Versorgung der Bevölkerung mit Opium, Morphium und anderen Betäubungsmitteln regelte, durch ein neues „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz, BtMG)“ ersetzt. Dem neuen Gesetz vom 22. Dezember 1971, das am 10. Januar 1972 nach redaktionellen Änderungen neu bekannt gegeben wurde, liegt eine abstrakt-typologische Täterklassifizierung zugrunde, so dass nach der Vorstellung des Gesetzgebers jedem Tätertypus eine Sanktionsstufe zugeordnet werden kann, wobei die Höchststrafe von drei auf zehn Jahre heraufgesetzt wurde.

    Der Gesetzgeber (Legislative) ermächtigte in § 1 Abs. 2 bis 6 BtMG die Bundesregierung (Exekutive) durch Rechtsverordnung weitere Stoffe den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zu unterstellen. Diese Ermächtigungsgrundlage der Bundesregierung ist nicht mit dem Gewaltenteilungsprinzip des Grundgesetzes (GG) vereinbar, da das BtMG nicht nur Ordnungswidrigkeiten und Vergehen, sondern auch Straftaten (unter anderem kriminelle Handlungen) mit Strafe bedroht. Die Tatsache, dass nicht nur der Gesetzgeber, sondern ein Verordnungsgeber der Exekutive Straftatbestände schaffen kann, die mit hohen Freiheitsstrafen (seit dem 25. Dezember 1971 bis zu zehn Jahren, seit dem 1. Januar 1982 sogar Höchststrafen bis zu 15 Jahren) geahndet werden können, hat in den vergangenen Jahren immer wieder heftige und kontroverse Debatten im Kreise der Verfassungs- und Strafjuristen ausgelöst, da einerseits Grundrechtsbegrenzungen nur unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebotes erfolgen dürfen und anderseits die strafbewehrte Drogenprohibition kaum geeignet scheint, das gesetzgeberische Ziel (Verfügbarkeit der in den Anlagen aufgeführten Stoffe zu unterbinden) zu erreichen.

    Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681), das am 1. Januar 1982 in Kraft trat, wurde nicht nur für die besonders schweren Fälle eine Erhöhung der Strafobergrenze von 10 auf 15 Jahren Freiheitsstrafe vorgenommen, sondern auch die Definition der Betäubungsmittel geändert. In § 1 Abs. 1 BtMG wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes auf die in den Anlagen I bis III genannten Stoffe und Zubereitungen beschränkt. Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind nur die in den Anlagen I bis III genannten Stoffe und Zubereitungen (Positivliste). Die in den Anlagen I bis III genannten Stoffe und Zubereitungen sind Teil des Gesetzes. »):
    »):

    was für eine diskussion meinst du denn diesbzgl.?

  • Vor 16 Jahren

    Naja, verschiedene Themen:

    - Schwierigkeit einer Legalisierung z.B. von Cannabis in Deutschland aufgrund internationaler Verträge, Bindungen und Absprachen

    - Die Frage nach der fehlenden Gewaltenteilung und der Rechtmäßigkeit vieler Grundrechtseinschränkungen

    - Die Frage, in wie weit das BtMG von Anfang an ein politisches Mittel gegen gewisse gesellschaftliche Gruppen gewesen ist

    - Die Frage, in wie weit sich andere Staaten da eingemischt haben (ich habe mal irgendwo gelesen, dass die Dämonisierung von Cannanbis bzw. Hanf in Deutschland erst mit der amerikanischen Besatzung aufgetreten ist, eine Behauptung, die insbesondere von Hanf-Als-Rohstoff-Beführwirtern immer wieder gerne wiederholt wird)

  • Vor 16 Jahren

    @Subversive1 («
    Ich fühl mich hier so alleine! :damn: »):

    bin auch eher deiner und dba's meinung.

  • Vor 16 Jahren

    @BzR («
    Du hast tatsächlich nichts von meinem Posting verstanden. Das Posting war eine direkte Antwort auf etwas absurde Vergleiche von Subversive ein paar Postings weiter oben, und ich habe diese Vergleiche einfach ironisch umgedreht, um zu zeigen, dass sie eben nicht zur Situation passen.
    Absurd? »):

    Wer bist Du, um darüber entscheiden zu können, was denkbar und was absurd ist?

    Die Fleischgewordene Inquisition in unseren Köpfen? ;)

    Und von wegen "ironisch umgedreht":
    @BzR («
    Und wenn ein Jude anno 1944 bewusst aus einem sicheren Ausland nach Deutschland gereist wäre, hätte er auch gewusst, worauf er sich einlässt. »):

    Daran meintest Du nix ironisch...

    @BzR («
    Eine Verhaftung wegen Drogenbesitzes ist weder eine Naturkatastrophe noch war Grooverider ein dort ansässiger Bürger, der einem veränderten Zeitgeist zum Opfer gefallen ist. »):

    Auf das "Zeitgeist"-Argument bin ich bereits eingagangen und habe es imho auch entkräftet. Warum fühst Du es schon wieder an, ohne auf meine Äusserung dazu zu reagieren?
    @BzR («
    Und jeder ist selbst schuld, an fast Allem. Insbesondere, wenn er kalkulierbare Risiken in Kauf nimmt. Nennt sich Eigenverantwortlichkeit. »):

    Kalkulierbare Risiken? Was, wenn ich kein Mathe kann? Wenn ich geistig nicht auf der Höhe bin? Darf man nicht mehr dumm sein?

    Und kalkulierbar ist auch, dass sich Bürger wirtschaftlich ausgebeuteter Länder und Regionen gegen diese Ausbeutung wehren. Erst recht, wenn man weiß, dass es sich dabei um teilweise fanatisch-religiöse Menschen handelt, die sich eh für was besseres halten und seit Jahrenan jeder moderner entwicklung herumnörgeln, und fest davon überzeugt sind, nach dem Tod wäre eh alles besser...

    Sind damit alle die am 11.09.2001 im WTC gearbeitet haben selbst schuld in den Trümmern untergegangen zu sein? Oder war das auch der plötzlich umschwingende Zeitgeist, der sich so blitzartig wandelte, dass er Orkanmäßig einfach die beiden Türmchen umgepustet hat?

    Oder war das nach Deiner Auffassung gar eine "Naturkatastrophe"? :D

    :suspect:

    Irgendwie kann ich mich mit der Betrachtung sogar anfreunden, aber nur wenn wir dann jegliche Ereignisse als "natürlich" ansehen...
    @BzR («
    Klar ist ein solches Strafmaß völlig unangemessen und idiotisch, aber so sind dort nunmal die Regeln. »):

    Deine Regeln? Meine Regeln? Wer legitimiert diese Regeln?

    Es steht ausser Frage, dass diese Regeln existieren. Ihre Legitimation zu hinterfragen ist aber durchaus angebracht. Genauso wie ihren Ursprung, eine Frage, auf die Du ja selbst ein paar Posts nach diesem eingehst.

    Und Du stellst auch eine durchaus interessante Frage, wenn Du wissen willst, ob und in wie fern Drogengesetze von Anfang an gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen eingesetz wurden.

    Ich hab mir diese Frage auch schon gestellt, und bin der Meinung, dass das Verbot von Cannabis ursprünglich dazu diente den Einwandererstrom von Mexico nach Amerika zu regulieren. Später kamen dann noch wirtschaftliche und politisch-religiöse Gründe für ein Verbot dazu.

    Bereits zuvor gab es natürlich Bestrebungen den Drogenkonsum zu kontrollieren. Aufgrund der Ausrichtung auf Opiate und Kokain und der damals gebräuchlichen Formulierung "Überwachung und Kontrolle" und der strengen Berücksichtigung der medizinischen Aspekte dieser Substanzen, sowie der nicht auf die Konsumenten sondern lediglich Produzenten ausgerichteten Strafen, gehe ich aber davon aus, dass das Opiumgesetz tatsächlich noch "hehre" Ziele, im Sinne eines "Schutzes der Volksgesunheit", verfolgte.

    Die amerikansiche Regierung erkannte allerdings sehr schnell die Eignung des Opiumgesetzes zur regulierung anderer politischer Felder wie Einwanderung, Jugendkultur und Wirtschaft...

    @BzR («
    Man hat dann drei Möglichkeiten: Entweder man meidet Orte mit solchen Regeln, oder man versucht sie zu ändern (mit welcher Legitimation auch immer), oder man passt sich an. Aber sie zu ignorieren, und dann zu weinen, wenn man erwischt wird, das ist bullshit. »):

    Hat er hier geltende Regeln ignoriert? Es war laut seiner Aussage ein Versehen. Er wusste nix vom Dope in der Tasche. Oder behauptest Du jetzt einfach mal so, Groovrider erzähle Bullshit?

    Und wer würde nicht weinen, wenn er 4 Jahre im Knast schimmeln müsste?

  • Vor 16 Jahren

    @Foglight («
    1. Dummheit/Ignoranz. Wenn man eine Grenze übertritt, also in ein anderes Land reist, sollte man immer seine Sachen auf Drogen etc. untersuchen. Das gilt auch (oder besonders) für Kleidung oder Rucksäcke, die man mal verliehen hat. »):

    Richtig. Trotzdem kann das mal passieren, oder?
    @Foglight («
    2. Schlechte Beratung. Irgendwer muss ja die Reise geplant haben. Derjenige muss sich doch über die Besonderheiten der Gesetzte des entsprechenden Landes informieren und die auch in aller Deutlichkeit weitergeben. »):

    Schuldige suchen bringt jetzt auch nix....
    @Foglight («
    3. Unverhältnismäßige Strafe (nach unserem Verständnis). Es ist natürlich bedauerlich das jemand für eine nach unseren Maßstäben geringe Straftat so lange ins Gefängnis muss. »):

    Naja. Nach "unserem" (im sinne der offiziellen/juristischen Auffassung) Verständnis ist die Bestrafung des Besitzes und Konsums von Canabis doch vollkommen legitim. Und das Strafmaß kann natürlich von jedem souveränen Staat selbst festgelegt werden. Da haben wir nicht dran rumzumosern.

    Mir geht es vor allem um folgendes:

    Wird ein Deutscher, Ami, was auch immer, in einem islamischen Staat festgenommen, weil er gegen Sittengesetze verstößt (z.B. Küssen einer Frau in der Öffentlichkeit, Sex ohne Heirat, Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen...) schreien alle laut auf und fordern die sofortige Amnestie für den "Täter" und echauffieren sich über das unterdrückerische Wesen dieser Staaten.

    Wird jemand mit Btm erwischt heißt es nur "selbst schuld", "besser informieren" und "weiß man doch, dass das gefährlich ist"...

    Die Sittengesetze existieren in den Ländern genau so wie Gesetze zu Btm, jeder kann sich voher informieren, ja, in aller Regel weiß er sogar so was Sache ist....

    Wir gestehen einem Staat also Souveränität zu, wenn es um das Strafmaß bei Gesetzen geht, die so analog auch bei uns existieren, jedoch nicht dort, wo es um Tatbestände geht, die hier nicht unter Strafe stehen.

    :suspect:

    @Foglight («
    Allerdings glaube ich nicht, dass er tatsächlich vier Jahre im Gefängnis sitzen wird. Einmal im Jahr zum Fastenmonat Ramadan ruft der oberste Scheich von Dubai nämlich eine Amnestie aus und da werden dann solche "geringen" Vergehen (insbesondere von Ausländer) oftmals berücksichtigt. »):

    Das ist schön. Wie romantisch... :rayed:

  • Vor 16 Jahren

    @Foglight (« Dieser Fall hat ein wenig von allem.

    Allerdings glaube ich nicht, dass er tatsächlich vier Jahre im Gefängnis sitzen wird. Einmal im Jahr zum Fastenmonat Ramadan ruft der oberste Scheich von Dubai nämlich eine Amnestie aus und da werden dann solche "geringen" Vergehen (insbesondere von Ausländer) oftmals berücksichtigt.

    Gruß

    Foglight »):

    ...na dann besteht ja noch "hoffnung"....

    UNERTRAGLICH, wenn man (zumindest theoretisch) auch noch dafür dankbar sein muss, dass der repräsentant eines anachronistisch-dunkelzeitalterlichen systems - besagter wüstengurkenölmultischariapappnasenfeudalsystem"könig" - seine "gnade" walten lässt.

    modernste bauwerke in der wüste hinklotzen, aber vergewaltigungsopfer wg ausserehelichen verkehrs zum tode oder zu langen haftstrafen verurteilen.

    soll er sich mal beeilen, bevor die briten sich fragen, ob die entlassung i d unabhängigkeit 1971 solch eine gute idee war. (;) )

    lg dba

  • Vor 16 Jahren

    [quote="Subversive1
    Und kalkulierbar ist auch, dass sich Bürger wirtschaftlich ausgebeuteter Länder und Regionen gegen diese Ausbeutung wehren. Erst recht, wenn man weiß, dass es sich dabei um teilweise fanatisch-religiöse Menschen handelt, die sich eh für was besseres halten und seit Jahrenan jeder moderner entwicklung herumnörgeln, und fest davon überzeugt sind, nach dem Tod wäre eh alles besser... »):

    HA!

    subi,

    ich fange langsam an, dich zu lieben.

    :)

  • Vor 16 Jahren

    @dein_boeser_Anwalt («
    modernste bauwerke in der wüste hinklotzen, aber vergewaltigungsopfer wg ausserehelichen verkehrs zum tode oder zu langen haftstrafen verurteilen.

    soll er sich mal beeilen, bevor die briten sich fragen, ob die entlassung i d unabhängigkeit 1971 solch eine gute idee war. (;) ) »):

    schön vom hohen ross herab gesagt.

    schon mal daran gedacht, dass sich unsere westlichen wertvorstellung nicht einfach in deren köpfe schlagen lassen? dass der westliche "way of life" evtl. nicht der einzige zu akzeptierende lebensstil ist?

  • Vor 16 Jahren

    @Paranoid_Android (« @dein_boeser_Anwalt («
    modernste bauwerke in der wüste hinklotzen, aber vergewaltigungsopfer wg ausserehelichen verkehrs zum tode oder zu langen haftstrafen verurteilen.

    soll er sich mal beeilen, bevor die briten sich fragen, ob die entlassung i d unabhängigkeit 1971 solch eine gute idee war. (;) ) »):

    schön vom hohen ross herab gesagt.

    schon mal daran gedacht, dass sich unsere westlichen wertvorstellung nicht einfach in deren köpfe schlagen lassen? dass der westliche "way of life" evtl. nicht der einzige zu akzeptierende lebensstil ist? »):

    es geht nicht um "westliche" vorstellungen allgemein , an denen die welt genesen soll.

    es geht um MENSCHENRECHTE!

    d.h. , wenn du nur einmal mein beispiel nimmst: vergewaltigung = todeswürdiges delikt f d O P F E R :rolleyes:;

    = mensch kann ohne bewusste eigenst. handlung zum kapitalverbrecher werden?

    NEIN! das ist inakzeptabel und barbarei.

    das ist keine kulturelle frage, sondern eine des heuchlertums, politisch, rechtlich und kulturell!!!

    und davon abgesehen:

    es hat 2000 jahre gedauert, sich rechte der staatlich garantierten freiheit zu erkämpfen; incl menschenrechte.

    da kann es keinen kommentarlosen kniefall vor dem anachronismus und der tyrannei geben.

    recht muss dem unrecht nicht weichen.

    da werde ich es gerne beim namen nennen, wenn dies wo auch immer mit füßen getreten wird und mich auf die seite der opfer stellen.

    wenn das alles "hohes ross" bedeutet, dann bin ich dass gern.

  • Vor 16 Jahren

    .....oh gott, oh gott, oh gott!

    fange ich an, wie subi zu klingen?

  • Vor 16 Jahren

    @dein_boeser_Anwalt (« .....oh gott, oh gott, oh gott!

    fange ich an, wie subi zu klingen? »):

    :D

    Du glaubst nicht, wie ich grad darüber gelacht hab!