Das Landgericht Hamburg hat der Videoplattform Youtube umfangreiche Pflichten auferlegt.

Hamburg (ubr) - Vor dem Landgericht Hamburg hat die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA heute im Streit mit Youtube einen Teilerfolg errungen. Das Google-Tochterunternehmen muss die von der GEMA beanstandeten Titel aus seinem Angebot nehmen.

Das Landgericht Hamburg hatte die Urheberrechtsverletzung bei zwölf Titeln verhandelt, darunter die uralen Hits "Rivers Of Babylon" und "Zwei Kleine Italiener". Bei Zuwiderhandlung droht Youtube eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für die Verantwortlichen.

Das Gerichtsurteil gilt als wegweisende Entscheidung

Dem Richterspruch weisen beide Parteien nun eine wegweisende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet zu. Das Urteil bedeutet zwar noch keine endgültige Entscheidung, die symbolische Wirkung reicht dennoch weit, weil der Richterspruch stellvertretend für Millionen von Titeln gilt.

Im Detail ging es vor allem um die Frage, ob die GEMA jeden neuen Upload bereits beanstandeter Werke melden muss, damit YouTube aktiv wird und das Werk sperrt. Hier gab das Gericht der GEMA recht: Ab sofort muss Youtube alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, damit Werke nicht erneut auf der Plattform veröffentlicht werden.

Umfangreiche Prüfpflichten für Youtube

Youtube muss nun mit einer Filtersoftware alle neuen Uploads daraufhin prüfen, ob sie bereits beanstandeten Content enthalten. Das Gericht verpflichtete Youtube auch zum Einsatz sogenannter Wortfilter, mit denen urheberrechtlich geschützte Texte identifiziert werden können. Sämtliche Auflagen gelten ab sofort und so lange, bis eine höhere Gerichtsinstanz womöglich anders entscheidet.

Youtube seinerseits ist aber auch nicht ganz unzufrieden. Das Gericht habe bestätigt, "dass Youtube eine Hosting-Plattform ist und nicht zur Kontrolle sämtlicher auf der Plattform hochgeladenen Videos verpflichtet werden kann, teilte das Unternehmen mit.

Youtube muss also nur dann tätig werden, wenn die GEMA ein Werk beanstandet, dann aber eben gründlicher als bisher. Außerdem verzichtete das Gericht darauf, Youtube zu einer Überprüfung des kompletten bereits hochgeladenen Content zu verpflichten.

Ist Youtube ein Streaming-Dienst?

Die Verwertungsgesellschaft betrachtet Youtube als Streaming-Dienst, der aktuell nicht für die Verwendung einzelner Titel an die GEMA bezahlt. Da beispielsweise Streaming-Anbieter wie Simfy und Deezer pro Song einen festen Betrag an die Verwertungsgesellschaft entrichten, ist die GEMA mit der derzeitigen Situation unzufrieden.

Zu der Verhandlung kam es, weil sich die beiden Parteien nicht über die Höhe der Zahlung einigen konnten. Ein vorläufiger Vertrag lief 2009 aus. Seitdem herrschte Unklarheit über eventuelle Zahlungsvereinbarungen. Letztendlich spitzte sich der Konflikt zu, bevor das Hamburger Landgericht darüber entschied.

In dem sich nun fortsetzenden Verhandlungspoker hat nun die GEMA die etwas besseren Karten. Die umfangreichen Prüfpflichten, die das Gericht Youtube nun auferlegte, könnten für das Unternehmen teurer werden als eine Einigung mit der GEMA.

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39 Kommentare

  • Vor 11 Jahren

    Proxtube nutzen, GEMA dumm aussehen lassen!

  • Vor 11 Jahren

    Warum sollte die GEMA dumm ausschauen?
    Proxtube leitet um auf Ami-Server, schaut man dort GEMA-relevantes Material, kommen die internationalen Absprachen zwischen den dortigen Verwertungstgesellschaften und der GEMA zum Tragen. Fertig.
    Dumm schaut höchstens der User, wenn sich BMI, ASCAP Co. was von der GEMA abgeschaut haben. Da die beiden größten Verwertungsgesellschaften die Klage der GEMA gegen youtube unterstützt haben, könnte da auch bald noch was ins Haus stehen ...
    Gruß
    Skywise

  • Vor 11 Jahren

    Dann platziert man den Server eben woanders - meine Güte, ist doch kaum mehr durchzuschauen, wer wie wo was. Die Gema wird sich damit begnügen, dass entsprechendes Material für den deutsche DAU abgestellt wird. Über solchen Käse muss ich schon lachen. Geht ja hier noch über Youtube, was ist mit anderen Streaming-Diensten? Da darf die GEMA aber ordentlich einen Verwaltungsapparat aufbauen, wenn sie das Internet kontrollieren will.

  • Vor 11 Jahren

    @stummerzeuge:
    Das Thema hatten wir glaub' ich schon mal: was haben die Künstler konkret von youtube? Sie haben weder eine Garantie dafür, daß ihnen jemand ihren Krempel abkauft, noch haben sie als kleine Bands davon Entwicklungschancen in Form von zusätzlichen Auftritten (weil Klickzahlen nichts über die Bewertungen aussagen und sich nicht auf einzelne Regionen oder sogar Städte runterbrechen lassen, insofern auch für Veranstalter irrelevant sind, die ihren Laden voll haben möchten, vorzugsweise voll bezahlender Konsumenten), bzw. als Komponist oder Texter in Form von Aufträgen. Sie schreiben mindestens ein Werk in den Wind, das sie auf youtube einstellen, und damit der Meute zum Fraß vorwerfen (wahlweise: sie werden geschrieben) - für was? Wer verzichtet auf die Rechte an mindestens einem Werk bzw. auf das gesetzlich vorgeschriebene angemessene Entgelt bei öffentlicher Wiedergabe für eine Lotterie?
    Gruß
    Skywise

  • Vor 11 Jahren

    @stummerzeuge:
    Ach, schon gut, auf die Diskussion rund um den Elfenbeinturm und die Härte des Künstlerbrots laß' ich mich jetzt nicht ein. Lohnt nicht.
    Ich stelle jedenfalls fest, daß Du ziemlich wenig (semi)professionelle Künstler im Bekanntenkreis und auch nie auf einer Bühne gestanden hast.
    Gruß
    Skywise

  • Vor 11 Jahren

    @stummerzeuge:
    Du glaubst ja gar nicht, wie schnell sich so eine Einstellung ändern kann, wenn ein "Dritter" ins Spiel kommt, der z. B. ihre Lieder ebenfalls live spielen oder öffentlich aufführen möchte (z. B. über Radio oder auf Festivitäten). Ich kenne jedenfalls keinen einzigen Musiker, der eine zusätzliche Einnahmequelle verschmähen würde, die mehr mit dem Ernten als mit dem Sähen zu tun hat.
    Gruß
    Skywise