Ein Fotograf der Antifa-Punks hatte gegen die ungenehmigte Nutzung eines seiner Fotos geklagt und bekam Recht.

Berlin (mau) - Der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern hat eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht Berlin entschied gestern, dass im Verfassungsschutzbericht nur Bilder verwendet werden dürfen, wenn die Genehmigung von deren Urheber und eine entsprechende Quellenangabe vorliegt.

Der Fotograf Sebastian Pohle war vor Gericht gezogen, weil der Verfassungsschutz in seinem Bericht aus dem Jahr 2012 ein von Pohle geschossenes Foto der Antifa-Punk-Band Feine Sahne Fischfilet verwendete, ohne die Rechte daran mit ihm abzuklären. Das Foto, zu finden in der Rubrik "Strukturen des linksextremen Antifaschismus", zeigt die sechs Bandmitglieder, von denen eines ein T-Shirt mit der Aufschrift "FCK CPS" trägt.

Vervielfältigung rechtswidrig

Der Verfassungsschutz sah in dem Slogan Gefahrenpotenzial sowie Hetze gegen die Polizei und berief sich auf Paragraf 45 des Urheberrechtsgesetzes. Dieser besagt, dass Gerichte und Behörden Bilder "für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit" vervielfältigen und veröffentlichen dürfen.

Der zuständige Richter hingegen hielt Shirt und Aufdruck für unbedenklich, was die Verbreitung des Fotos rechtswidrig macht. Er bezeichnete den Fall als "schlichte Urheberrechtsverletzung.

Klage von Amtsgericht abgewiesen

Pohle hatte sich nach Erscheinen des Verfassungsschutzberichts zunächst beim Innenministerium in Schwerin beschwert, jedoch ohne Erfolg. Da das Amtsgericht Charlottenburg, vor dem er eine einstweilige Verfügung gegen den Verfassungsschutz erwirken wollte, seine Klage abwies, zog er anschließend vor das Landgericht Berlin, das ihm nun Recht gab.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss der Verfassungsschutz seinen Bericht von 2012, zumindest aber das Foto von Feine Sahne Fischfilet, aus dem Netz nehmen. Zudem hat Fotograf Pohle Anspruch auf Entschädigung für die ungenehmigte Nutzung. Das Urteil in diesem speziellen Fall könnte sich bedeutend auf den allgemeinen Umgang mit Urheberrechten im Verfassungsschutz auswirken. Ob das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern gegen die Entscheidung des Gerichts vorgehen will, ist bislang unklar.

Fotos

Feine Sahne Fischfilet

Feine Sahne Fischfilet,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Feine Sahne Fischfilet,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Feine Sahne Fischfilet,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Feine Sahne Fischfilet,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Feine Sahne Fischfilet,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Feine Sahne Fischfilet,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Feine Sahne Fischfilet,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Feine Sahne Fischfilet,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Feine Sahne Fischfilet,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof) Feine Sahne Fischfilet,  | © laut.de (Fotograf: Rainer Keuenhof)

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