Der Konflikt um das Einreiseverbot für die russische Kandidatin soll Konsequenzen haben. Allerdings erst nach der Show.

Genf (ebi) - Schon wieder viel zu viel Politik beim Eurovision Song Contest? Dass sich Zeitgeschehen und nachbarschaftliche Vorlieben bzw. Abneigungen in der Punktevergabe des internationalen Wettbewerbs niederschlagen oder politisch motivierte Songs ins Rennen gehen, ist nicht neu.

Der Konflikt um Julia Samoylowa hat aber eine neue Qualität erreicht: Die Ukraine als Gastgeberland des diesjährigen Finales lässt die russische Kandidatin nicht einreisen. Hintergrund ist die Annexion der Krim durch Russland 2014. Samoylowa war dort 2015 aufgetreten.

Konfrontation statt Kompromiss

Zuletzt hatte es von Seiten der in Genf ansässigen European Broadcasting Union (EBU) den Kompromiss-Vorschlag gegeben, Samoylova per Satelitt zuzuschalten - ein absolutes Novum für den Wettbewerb, das beide Seiten ablehnten. Weder kam Russland dem Vorschlag nach, einen neuen Kandidaten zu benennen, noch hob die Ukraine das Einreiseverbot auf, wie von der EBU eingefordert. Russland teilte dann Mitte April mit, den diesjährigen ESC ganz boykottieren zu wollen.

Kaum vorstellbar, dass sich die verhärteten Fronten so kurz vor dem Finale noch aufweichen. Die EBU kündigt für die ukrainische Haltung nun Konsequenzen an: Die Gesetzeslage in der Ukraine möge eindeutig sein, "aus EBU-Sicht ist es dennoch ein Verstoß gegen die Statuten", sagte Frank-Dieter Freiling, Vorsitzender der ESC-Reference Group der EBU, dem ZDF. Es werde Sanktionen geben - auch gegen Russland. Allerdings erst nach der ESC-Show nächste Woche.

Verstoß gegen die ESC-Statuten

Während die Ukraine gegen einen ESC-Grundwert verstoße, weil sie sich verpflichtet habe, "alle Gäste der EBU wie des ESC in Kiew willkommen zu heißen", habe Russland an "verschiedenen verpflichtenden Sitzungen im Vorfeld in Kiew nicht teilgenommen" - ebenfalls ein Bruch der Statuten.

In beiden Fällen werde nach dem ESC-Finale nur noch über das Ausmaß der Sanktionen entschieden, vermutlich am 12. Juni: "Unsere Statuten sehen manches bei Verstößen vor, von einer Geldstrafe, dem Entzug der Sponsorenanteile bis zu einer Sperre von bis zu drei Jahren", so Freiling weiter.

Das ESC-Finale in Kiew verfolgen am 13. Mai geschätzt 200 Millionen TV-Zuschauer, 42 Länder singen gegeneinander an. Für Deutschland tritt Levina an; viel zu verlieren hat sie dabei nicht: In Anbetracht der Ergebnisse der letzten Jahre wäre alles andere als der letzte Platz schon ein kleiner Erfolg.

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