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Verfahren eingestellt

Mehr Kritik an Loredana, forderte Vandalismus eben erst im Interview. Die kann man künftig immer noch üben, in musikalischer wie menschlicher Hinsicht, die Gerichte beschäftigt ihr Fall vorerst allerdings nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft Luzern erklärte per Pressemitteilung, die Angelegenheit zu den Akten gelegt zu haben. Das Verfahren wegen gewerbsmäßigem Betrugs sei eingestellt worden, nachdem sich die Rapperin und ihr Opfer außergerichtlich geeinigt haben.

"Die Rapperin bezahlte der Geschädigten eine Entschädigung, die deutlich höher liegt als der ermittelte mutmassliche Deliktsbetrag", heißt es da. "Zudem entschädigte sie die Geschädigte für deren Parteikosten und übernahm die Kosten des Strafverfahrens. Gegen einen tatbeteiligten Bruder, der als Gehilfe agierte, erging ein analoger Einstellungsentscheid. Er beteiligte sich an der Wiedergutmachung. Damit wurde der verursachte Schaden vollumfänglich gedeckt. Die Geschädigte wünschte und akzeptierte diesen Vergleich und hatte kein Interesse an einer weiterführenden strafrechtlichen Verfolgung der Vorwürfe."

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