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Schlussmachen per SMS


(Nicht im Bild, links: Kollegah)

An der Tauglichkeit von Kollegahs Lebensratschlägen hab' ich schon schwer gezweifelt, als ich den Unsinn damals lesen musste. Dass ihm gestern wieder einmal der Prozess gemacht wurde, trägt nicht gerade dazu bei, seine Überboss-Alphamännchen-Aura zu polieren. Vielleicht wär' doch ganz gut gewesen, das Betriebswirtschaftliche nicht auf "Investition: 2 + 1 = 3, Ausgabe: 2 - 1 = 1" runterzubrechen (ich schwöre immer noch: Das steht in diesem Buch!), sondern sich statt dessen jemanden zu suchen, der sich mit Vertragsrecht auskennt, ehe man Verträge macht.

Der aktuelle Streit dreht sich jedenfalls um angeblich nicht eingehaltene Verträge: Ein Dresdner Online-Händler hat von Kollegah stolze 250.000 Euro Schadensersatz gefordert. Die Firma habe Produkte aus des Rappers Deus Maximus-Kollektion vertreiben wollen, wofür der im Gegenzug hätte Werbung machen sollen. Letzteres sei nicht geschehen. Kollegah habe sich statt dessen einen neuen Vertragspartner gesucht, ohne sich groß um Kündigungsfristen zu scheren, so berichtet es RP Online.

Das Düsseldorfer Landgericht verhandelte den Fall gestern Nachmittag. Kollegah ließ sich nicht dazu herab, persönlich zu erscheinen. Er schickte seinen Anwalt vor. Wie die Süddeutsche berichtet, wird es nun wohl auf einen Vergleich hinauslaufen: Das Gericht schlug vor, Kollegah solle dem Kläger, der zwischendurch bis zu 410.000 Euro gefordert haben soll, 200.000 Euro zahlen. Sein Anwalt bot im Gegenzug 160.000 an, beide Parteien müssen sich nun erst einmal beraten, die Verhandlung wurde vertagt. (Warum die SZ in ihrer Berichterstattung wieder die alte Echo-Story ausgraben muss und dabei wieder Farid Bangs Ausschwitz-Line Kollegah andichten muss, müssen wir nicht verstehen.)

Kollegahs Rechtsbeistand behauptet jedenfalls, es sei gar keine Kündigungsfrist vereinbart worden und Kollegah sowieso nicht Vertragspartner gewesen, sondern eins seiner diversen Unternehmen. Die Zusammenarbeit aufgekündigt hat Kollegah offenbar trotzdem. Berichten zufolge hat er per SMS mit seinem Vertragspartner Schluss gemacht. "Offen, ob so etwas gültig ist", so der Anwalt der Klägerseite. Es klingt jedenfalls weder nach gutem Stil (womit wirklich niemand gerechnet hat), noch nach der Professionalität, von der dagegen Kollegah regelmäßig so tut, als habe er sie mit Löffeln gefressen.

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