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Real-Life-Soap

Zurück aber zur Clankriminalität, das führt uns - ihr habts geahnt - kurz bei unserem Lieblings-Real-Life-Rosenkrieg vorbei. Geht auch ganz schnell, versprochen. Bushido ist vom Hexenschuss wieder genesen, das Verfahren kann also fortgesetzt werden. Wie stehen denn die Dinge im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker? Kollege Oliver Marquart war für Watson "live dabei" und berichtet vom 24. Verhandlungstag und einem offensichtlich der Witzelsucht anheim gefallenen Richter:

"Schon zu Beginn der Verhandlung wurde das deutlich, als er Bushido darauf hinwies, dass er sein Namensschild mit dem seines Anwalts verwechselt habe. 'Nicht, dass ich nachher den falschen Zeugen vernehme', scherzte der Vorsitzende."

Der Antrag, Bushidos angekündigte Dokumentation vorab beschlagnahmen zu lassen, um sie als Beweismittel zu nutzen, wurde mit der Begründung, "es gäbe schon genug Informationen", abgelehnt. "Das wiederum sahen Abou-Chakers Verteidiger ganz anders", schreibt Watson weiter. "Sie zeigten sich außerdem verwundert darüber, dass die Produktionsfirma des Films, die dem Axel-Springer-Verlag gehört, bereits vorsorglich eine Anwältin beauftragt hat, die die Herausgabe der Doku mit Verweis auf hohe Güter wie Pressefreiheit und Informantenschutz verneint habe. Die Verteidigung wies dies zurück. Da die Doku ja sowieso demnächst öffentlich zu sehen sein werde, könne es den Rechteinhabern nicht um die Wahrung der Grundrechte, sondern höchstens um finanzielle Interessen gehen. 'Das wäre dann quasi eine Vorpremiere', warf der Richter schelmisch ein: 'Da müssen wir nur für Snacks und Getränke sorgen.''"

Jesses. Witzelsucht, ich sags ja. Wenn das die ganze Zeit über so ging, kann ich Bushido schon verstehen, dass er sich irgendwann das "süffisante Grinsen" verbeten hat - allerdings grinste da wohl ausnahmsweise nicht der Richter, sondern der Anwalt des Angeklagten.

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