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Chabos wissen wer der Brudi ist

Haftbefehl hat derweil handfestere Probleme an der Backe. Namentlich eine Unterlassungsklage: Ein Shishashop in Velbert in Nordrhein-Westfalen verklagt den Rapper aus Frankfurt, da er das Wort 'Brudi', das Haftbefehl als Namen für eine der Geschmacksrichtungen seines Shishatabaks benutzt, bereits früher als Marke angemeldet hatte. Er will, dass Haftbefehl zukünftig seinen Tabak unter einem anderen Namen vertreibt.

Laut der Süddeutschen Zeitung argumentiert nun Haftbefehls Anwalt, sein Mandant habe ein Anrecht darauf, das Wort zu vermarkten, da er es mit seinen Texten nachhaltig geprägt habe. Der Shishabar-Besitzer wolle sich nur eine Scheibe von Haftbefehls Erfolg abschneiden.

Wie Die Zeit berichtet, stehen die Chancen für Haftbefehl dennoch eher schlecht, da eine solche Argumentation nichts an der Tatsache ändert, dass Haftbefehl es (anders als bei den Begriffen 'Chaya' oder 'Azzlackz') versäumt hatte, sich rechtzeitig den Namen 'Brudi' als Marke eintragen zu lassen. Er wird sich also zeitnah einen neuen Namen für seine Geschmacksrichtung Blaubeer & Menthol ausdenken müssen.

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