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Abou Chakers Menschenrecht

So, damit wären wir auch schon in Berlin angekommen, will meinen: Zeit für Gerichtsshows. Wir hatten uns dran gewöhnt, dass wir, wenn gar nichts passiert ist, immer noch auf den ewigen Rechtsstreit zwischen Bushido und Arafat Abou Chaker zurückgreifen können. Öh ... muss ich mir jetzt etwa ein neues immerwährendes Seifenoper-Thema suchen? Sieht fast so aus: Nach dreieinhalb Jahren ist der Prozess jedenfalls tatsächlich zuende gegangen. Zumindest vorläufig. Bushido hat verloren. Das Gericht sprach Abou Chaker und seine mit angeklagten Brüder in allen Anklagepunkten frei, die sich auf die Aussage des Rappers stützten.

Verurteilt wurde Arafat lediglich wegen Verstoßes gegen die Vertraulichkeit des Wortes, weil er unerlaubt Tonaufnahmen gemacht hatte. 90 Tagessätze à 900 Euro soll ihn das kosten, insgesamt also 81.000 Tacken. Im Vergleich zu dem, das dieses Verfahren mit seinen über hundert Prozesstagen gekostet haben dürfte, wahrscheinlich ein Klacks. Abou Chaker hat trotzdem angekündigt, dagegen vorzugehen. Das Gericht habe sein Einnahmen unverhältnismäßig hoch angesetzt.

Unverhältnismäßig erscheint ohnehin alles an diesem Prozess, vor allem seine absurde Länge. Martin Heger, Professor für Strafrecht an der Humboldt-Universität in Berlin, sieht bereits hierin einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Mr. Rap fasst uns den Bumms gewohnt souverän zusammen:

Jetzt ist Arafat Abou Chaker beileibe kein Sympath, und allein für die antisemitischen Beleidigungen, mit denen er freigiebig um sich wirft, hätte er schon die Pest am Hals verdient. Trotzdem darf man getrost annehmen, dass kein deutsches Gericht bei im Grunde so läppischen Vorwürfen und dermaßen dünner Beweislage einen ähnlichen Aufwand betrieben hätte, hätte der Nachname der Beklagten NICHT Abou Chaker gelautet.

Aus gegebenem Anlass trotzdem noch einmal das Ersatzfoto, Ähnlichkeiten mit real existierenden Personen nach wie vor rein zufällig:

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