Der unter anderem für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg im Urheberrechtsstreit zwischen Bushido und der französischen Gothic-Band Dark Sanctuary aufgehoben. Das OLG hatte Bushido verboten, zwei Alben, auf denen er bis …

Zurück zur News