Auf seiner Webseite schildert der Berliner Hip Hopper seine Sicht der Dinge zum Vorwurf der schweren Körperverletzung. Hauptaussage: Außer Schlägen nichts gewesen.

Linz (mma) - Wochenlang schwieg Bushido zu den Vorfällen des 29. Juli. Nachdem er am vergangenen Mittwoch gegen eine Kaution von 100.000 Euro wieder in die Freiheit entlassen wurde, bezieht der Rapper nun auf seiner Internetseite Stellung. Ein in seinen Augen bitter nötiger Schritt, weil die Medien zu ungerechtfertigten Anschuldigungen und Vorverurteilungen gegriffen hätten.

Es entspreche den Tatsachen, dass er an betreffendem Datum in Linz ein Konzert besucht und beim Verlassen des Clubs die Reifen seines Mietwagens zerstochen vorgefunden habe. Daraufhin sei es "zu einer Rangelei zwischen mir, Dominik P. und einigen seiner Freunde gekommen. Dabei habe ich jedoch zu keinem Zeitpunkt körperliche Gewalt gegen Dominik P. in Form von Fußtritten ausgeübt", behauptet Bushido.

Weiterhin habe es sich bei seinen Begleitpersonen nicht um Leibwächter, sondern um Bekannte gehandelt. Die beiden seien abends wie geplant nach Berlin zurückgekehrt, dementsprechend könne von einer 'Flucht' am Tag nach der Auseinandersetzung nicht die Rede sein. Nach der Inhaftierung am 3. August griff der indizierte Musiker laut Stellungnahme auf die Dienste des Linzer Rechtsvertreters Thomas Moser zurück. "Die angebliche Beauftragung von fünf Anwälten ist frei erfunden."

Bushido schließt mit Genesungswünschen für Dominik P., der wegen eines Schädel-Hirn-Traumas und den Folgen einer Hirnblutung nach wie vor im Krankenhaus behandelt werden muss. Wie die schwere Schädelfraktur zustande gekommen ist, erklärt der Rapper nicht. Die Version des Verteidigers in den Oberösterreichischen Nachrichten: Ein 'anderer Beteiligter' habe möglicherweise eine Flasche auf dem Kopf des Opfers zertrümmert.

Außerdem beginne sein Mandant jetzt, so Moser weiter, die vom Gericht angeordnete Anti-Aggressionstherapie. Mit dem Prozess rechnet der Anwalt "im Oktober oder November". Bis dahin darf Bushido zwar wieder auftreten, muss aber dem Gericht sofort mitteilen, wenn er Linz für längere Zeit verlässt.

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1 Kommentar

  • Vor 14 Jahren

    ist bekannt, ob und welche Bedinungen es von einem Gericht zu dieser Therapie von Bushido gab oder gibt, falls ja, welche und was wuerde in solchen Faellen passieren, wenn das Gericht erfaehrt, dass die Auflagen nicht erfuellt wurden?