Ein neues französisches Gesetz schütze geistiges Eigentum effektiv, meinen zahlreiche Vertreter deutscher Urheberrrechtsverbände und fordern französische Verhältnisse.

Paris (vog) - Der letzte macht das Licht aus ... und bringt nebenbei noch ein wichtiges Gesetz mit auf den Weg, das unter dem Namen "Three Strikes Out" bekannt geworden ist. So ungefähr muss man sich die Sitzung vorstellen, in der Nikolas Sarkozy seinen Willen bekam.

Frankreich plant ein dreistufiges Verwarnmodell. Nach zwei Mahnbriefen wird der Internetzugang gekappt. Fortan dürfen die Rechtinhaber die IP-Adressen von verdächtigten Filesharern ohne Richterbeschluss einsehen, um entsprechende Schritte einzuleiten.

Was wie ein weiches Bestrafen anmutet, könnte weitreichende Folgen haben: Den Zugang zum Internet, dem zentrale Kommunikations- und Arbeitsmedium unserer Zeit, zu sperren, dürfte den betroffenen Nutzer teilweise mehr schmerzen als eine Geldstrafe. Andererseits bieten drakonische Geldstrafen kein Abschreckungspotenzial mehr und Filesharing-Dienste schlängeln sich zur Zeit noch relativ erfolgreich durch gesetzliche Schlupflöcher.

Harte Zeiten für Internet-Nutzer

Am letzten Donnerstag Abend kurz vor der Geisterstunde verabschiedeten 16 einsame Parlamentarier der französischen Nationalversammlung das Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums im Internet. Ein Kuriositätenkabinett? Mitnichten, denn diese Anzahl gilt schon als beschlussfähiges Gremium.

Nur noch wenige formale Hürden – wie die Prüfung auf Verfassungskonformität - stehen dem Gesetzesentwurf im Wege. Von Kultusministerin Albanel und Präsident Sarkozy vehement gefordert, kündigen sich nun harte Zeiten für P2P-Nutzer an. Eventuell gerät darüber hinaus auch der gemeine Rapidshare-User ins Visier.

Französisches Gesetz als Vorbild für Deutschland?

Kaum aus der nächtlichen Sitzung der Nationalversammlung an das Licht der Öffentlichkeit gebracht, sorgt der Beschluss auch außerhalb Frankreichs für mächtig Wirbel. Der Bundesverband Musikindustrie, der Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und die GVU – Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen – sehen nun Hoffnung für ein deutsches Pendant und haben eine gemeinsame Erklärung als Reaktion auf den französischen Gesetzvorstoß verfasst.

Sie vermissen bei Politik und Internet-Service-Providern die Bereitschaft und den Willen, ähnliche Modelle zu akzeptieren. Weiterhin heißt es in der Erklärung, es bleibe "der deutschen Kreativindustrie keine andere Wahl, als durch straf- beziehungsweise zivilrechtliche Verfolgungen ihre Produkte im Internet vor Diebstahl zu schützen".

"Echter Wettbewerbsnachteil"

Während GVU-Chef Sommer das Vorwarnmodell "als sinnvolle Ergänzung einer straf- oder zivilrechtlichen Ahndung von Urheberrechtsverletzungen im Internet" sieht, schlüpft Börsenverein-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis nur zu gern in die Rolle des Scheinheiligen: "Ein Warnverfahren, das aufklärt und abschreckt, wäre auch uns weitaus lieber, als die derzeit nötige gerichtliche Abmahnung."

Der BVMI-Vorstandsvorsitzende Dieter Gorny spricht von einem "echten Wettbewerbsnachteil", falls sich Deutschland nicht dem französischen Modell nähere. Dieses adelt er als "einzigen effektiven Weg, Rechte von Künstlern und Labels im digitalen Zeitalter zu schützen". Nichtsdestotrotz steht für den Durchnitts-Netzmenschen die Frage im Raum: Wenn erst einmal alle Filesharer vom Netz getrennt sind, wer hört dann noch die Musik ...?

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7 Kommentare

  • Vor 15 Jahren

    @Manfred_L (« Man sollte sich wohl weniger Gedanken darum machen, wer noch Musik hört, als dass wir(in diesem Fall halt die Franzosen) nach und nach an immer weniger Grundrechte(Artikel 10/13) gewöhnt werden. Alles im Namen der Sicherheit natürlich.

    "Those who would give up Essential Liberty to purchase a little Temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety"
    Benjamin Franklin »):

    Diebstahl von geistigen Eigentum ist ein Grundrecht? Vollidiot...

  • Vor 15 Jahren

    das nicht. es wäre trotzdem bedenklich, wenn rechteinhaber ohne richterlichen beschluss ip-listen durchsehen können. denn wer entscheidet, wer ein "verdächtiger filesharer" ist? setzt sich da auch der wille der industrie durch, haben wir bald eine internet-stasi, die jeglichen datenverkehr untersuchen will.
    oder jeder, der einen p2p-client installiert hat oder die seite eines one-click-hosters besucht hat, bekommt pauschal einen auf die rübe, da eine totalüberwachung des internets kaum möglich sein wird.

  • Vor 15 Jahren

    Die einfachste Lösung wäre, dass Internet komplett abzuschaffen.