Vor der Urteilsverkündung im Urheberrechtsprozess am 17. April machen die Betreiber von Pirate Bay mit neuen Ideen von sich reden: In Planung und Umsetzung befinden sich ein anonymes P2P-Netzwerk und Torrent-Links, die auf Facebook promotet werden.

Stockholm (vog) - Auch während des laufenden Rechtsstreits zeigt sich das Lager der schwedischen Pirate Bay-Verantwortlichen äußerst kreativ. So besteht nun die Möglichkeit, die auf thepiratebay.org gelisteten Bittorrent-Links in den eigenen Facebook-Account zu integrieren, seine Suchergebnisse also den Profilbesuchern direkt anzubieten. Wer einen Torrent-Client auf dem Rechner installiert hat, muss dann lediglich auf den Link klicken, um den Download der jeweiligen Datei zu starten.

Vertreter der Musikindustrie fordern daher von Facebook umgehend interventionistische Maßnahmen, um der Verbreitung von möglicherweise illegalen Bittorrent-Links im sozialen Netzwerk Einhalt zu gebieten. "Wer Torrent-Links zum Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ins Netz stellt, macht sich strafbar", so IFPI-Chef Peter Högger zum Schweizer Magazin 20 Minuten.

Ob diese Einschätzung in Zukunft Bestand hat, wird die Urteilsverkündung am 17. April zeigen. Staatsanwalt Hakan Rosdal wirft den Betreibern des Filesharing-Systems Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung vor. Mit ihrer Webseite hätten Frederik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde Kolmsioppi und Carl Lundström Usern den Zugang zu illegalen Musik- und Video-Downloads ermöglicht. Die Betreiber der Seite hingegen stellen die Pirate Bay-Funktion auf eine Ebene mit der Suchmaschine Google.

Anonymität im Datendschungel

Weiterhin planen Neij, Svartholm, Kolmsioppi und Lundström die Einrichtung eines neuen, anonymen Netzwerkes für Filesharer. IPREDator, so der Name des Virtual private Networks (VPN), soll gegen eine Monatsgebühr von fünf Euro sorglosen Datentausch ermöglichen. Denn die Speicherung der Verbindungsdaten der User ist nicht vorgesehen.

Nach Abschluss der Beta-Phase soll der Dienst Anfang April starten. Die Einführung des Angebots ist eine Reaktion auf die europäische Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Intellectual Property Rights Enforcement Directive IPRED), die in Schweden zum 1. April in Kraft treten soll.

Seenot oder volle Kraft voraus?

Ob die Pirate Bay-Betreiber auch in Zukunft munter die juristischen Klippen umschiffen können, bleibt jedoch abzuwarten. Ihr Optimismus und Ideenreichtum kann kaum darüber hinwegtäuschen, dass die juristischen Schlupflöcher immer enger werden.

In Deutschland etwa müssen sich Forenbetreiber in Zukunft auf häufigere Prüfung ihrer Inhalte einstellen. Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des OLG Hamburg vom Dezember 2008 besagt, dass zumindest kommerzielle Internet-Angebote für rechtwidrig hochgeladene Inhalte haften. Dieser Richterspruch bezieht sich zwar vorerst nur auf Bilderportale. Ein Transfer auf andere Bereiche ist jedoch nicht ausgeschlossen.

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